Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 274

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Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür eintreten, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

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Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Staatsanwaltschaftsge­setz geändert werden, in 273 der Beilagen.

Hierzu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen sowie

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen betroffenen Teile – entsprechend der Systematik des Gesetzentwur­fes – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeord­neten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils einen gleichlautenden Abänderungsantrag eingebracht, der eine Änderung des Titels und des Inhaltsverzeichnisses des Gesetzentwurfes sowie der sich daraus ergebenden Umnummerierungen zum Inhalt hat.

Wer sich für diese Änderungen ausspricht, den bitte ich um ein diesbezügliches Zei­chen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 § 74 Abs. 1 Ziffer 4a des Gesetzentwur­fes bezieht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Antrag ihre Zustimmung ertei­len, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Abänderungsantrag des Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen, der sich ebenfalls auf den Artikel 1 § 74 Abs. 1 Ziffer 4a des Gesetzentwurfes bezieht.

Wer diesem Antrag beitritt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordne­ten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils einen gleichlautenden Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der die fol­genden Ergänzungen beziehungsweise Änderungen zum Inhalt hat:

die Einführung einer Ziffer 10a in Artikel 1,

die Änderung der Ziffern 11, 12, 15 und 16 in Artikel 1,

die Einführung einer Überschrift in Artikel 2 sowie

die Änderung der Ziffern 1 und 8 in Artikel 2.

 


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