Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 280

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sondern, so wie bisher, dort, wo sie positiv wirkt, selbstverständlich auch unterstützt wird. Dennoch ist es ganz klar, dass hier ein Graubereich eingetreten ist, und wir ha­ben alle dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen auch wirklich durchge­setzt werden.

Basis des vorliegenden Gesetzes ist übrigens der Staatsvertrag, und darauf wird ja auch gepocht, und zwar Artikel 26. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass nicht zuletzt wir Grüne für die wirkliche Umsetzung dieses Staatsvertrages immer wieder eingetreten sind, und – diesbezüglich, Kollege Stadler, haben Sie vielleicht we­niger Freude mit meinen Ausführungen – da möchte ich natürlich auch an den Artikel 7 erinnern, der nach wie vor nicht umgesetzt ist. (Abg. Kickl: ... freies Assoziieren!) Es handelt sich dabei um die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Österreich: in Kärnten, im Burgenland und in anderen Bundesländern.

Auch das Thema Ethikunterricht wäre natürlich spannend! Ich möchte hier keine nähe­ren Ausführungen dazu machen wie Elmar Mayer, aber ich freue mich auf die entspre­chende Auseinandersetzung, denn auch hier geht es im Kern um diese Frage: Was ist die Aufgabe des Staates und was ist die Aufgabe der Religionsgemeinschaften? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Frau Bun­desminister Dr. Schmied zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


20.43.31

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich ganz kurz fassen, da ich davon ausgehe, Herr Abgeordneter Stadler, dass wir die Thematik Kirchenbeiträge im Unterrichtsausschuss wohl noch eingehend diskutieren werden.

Zur vorliegenden Novelle darf ich nur festhalten, dass der Gesetzesantrag den Aus­schuss einstimmig passiert hat, worüber ich mich sehr freue – es handelt sich hier um eine gesetzliche Anpassung –, und darf der guten Ordnung halber festhalten, dass die Mehrkosten, gerundet sind das 285 000 €, in den Bundesvoranschlägen für 2009 und 2010 bereits berücksichtigt sind. – Danke für die breite Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

20.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer zu Wort. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.44.00

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich möchte dem Wunsch des Präsidenten nachkommen und noch einmal kurz auf die Materie der vorliegenden Gesetze eingehen.

Durch die Änderungen sollen die staatlichen Beiträge an die evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die israelitische Religionsgesellschaft an die seit 1996 statt­gefundene Geldentwertung angepasst werden – es wurde ja schon erwähnt, dass in Übereinstimmung mit dem Artikel 26 des österreichischen Staatsvertrages Kirchen und Religionsgesellschaften mit diesen wiederkehrenden Leistungen für die durch die NS-Gesetzgebung verfügten Vermögensentziehungen entschädigt werden.

Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurden der Vermögensvertrag mit dem Heiligen Stuhl und die vorliegenden gesetzlichen Regelungen im Jahre 1960 geschaffen. 2007 wurde nun das neuerliche Begehren gegenüber der Republik Österreich geltend gemacht, wegen der seit 1996 eingetretenen Geldwertänderung im Verhandlungsweg


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