Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 110

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13.52.30

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir sprechen beim vorliegenden 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 von einer Reihe von Gesetzesadaptierungen, wie zum Beispiel der besseren sozialen Absicherung pflegender Angehöriger, der Mitversicherung von Lebensgefährten, der Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes, der Kostenerstattung bei Organspenden und der Ausweitung des Angebots an Zahnambulatorien.

Also ein Konvolut von Gesetzesbestimmungen, von denen ich mir jetzt erlaube, zwei Punkte herauszunehmen, unter anderem – und das wird Sie wenig überraschen – die Erweiterung des Tätigkeitsumfangs der Zahnambulatorien.

Dieser Punkt zeigt uns leider symbolisch die ganze Problematik in der Diskussion der Kassensanierung und der Gesundheitsreform. Über dieses Thema sprechen viele, aber es kennen sich leider nur wenige aus. Es wird hier unpräzise und nicht ganz korrekt gearbeitet, auch argumentiert, und so schauen dann leider auch die Gesetze aus.

Im konkreten Fall stellt die Erweiterung des Tätigkeitsumfangs der Kassen­ambu­latorien – und das ist schwerwiegend – der Sozialversicherungsträger einen Bruch der bisherigen Grundsätze des ASVG dar. Das heißt, es ist das ein wirklich schwer­wie­gender Systembruch, und ich möchte das kurz erläutern.

In den Allgemeinen Bestimmungen des ASVG ist seit Jahrzehnten festgeschrieben, dass gesamtvertraglich vereinbarte Leistungen, also Kassenleistungen, durch einen fixen Honorartarif abgegolten werden. Dieser wird jährlich angepasst. Zuzahlungen durch Patienten sind bei Vertragsleistungen nur im gesamtvertraglich festgelegten Um­fang zulässig.

Weiters ist vereinbart, dass Patienten bei Inanspruchnahme von Kassenambulatorien Zuzahlungen in exakt derselben Höhe zu leisten haben wie bei nicht niedergelassenen Kassenvertragszahnärzten. Dadurch wird eine Wettbewerbsgleichheit zwischen den Zahnärzten, die niedergelassen sind, und den Ambulatorien erreicht. So weit, so gut.

Ich habe mir vor allem die Stellungnahme der Gewerkschaft zu diesem Gesetz ange­schaut, und da wird ja einiges moniert.

Prinzipiell muss festgehalten werden, damit wir uns verstehen, dass sich natürlich kein Mensch gegen die Aufnahme der Mundhygiene in Kassenambulatorien in den Kassen­katalog ausspricht, das heißt, dass der Patient nichts mehr dafür zu bezahlen hat. Das ist etwas durchaus Positives. Aber wogegen ich mich mit aller Vehemenz verwahre, ist diese Doppelbödigkeit, mit der hier diskutiert wird.

Auf der einen Seite beklagt die Stellungnahme zum Gesetz, dass die Ärzte zu teuer wären, dass der Leistungskatalog veraltet ist, auf der anderen Seite wird dabei verges­sen, dass diejenigen, die hier verhandeln, hauptsächlich die Obleute der Krankenkas­sen sind. So wie Sie, Herr Minister, Obmann der Oberösterreichischen Gebietskran­ken­kasse waren, ist es in Wien der Herr Bittner. Die sitzen alle am Verhandlungstisch und verhandeln genau diese Punkte aus – und monieren nun, dass das ein alter, un­zeitgemäßer Leistungskatalog ist, der auch noch patientenfeindlich ist, und dass die Ärzte zu teuer anbieten.

Auf der anderen Seite wird vergessen – das ist ja das Nächste –, dass die Kassen­ambulatorien steuerfrei wirtschaften, das heißt, sie bezahlen keine Steuern, und falls doch ein Defizit aus irgendwelchen Gründen entsteht, wird es natürlich aus den Kas­senbeiträgen abgedeckt.

Das heißt, wir haben bei dieser Diskussion ein wirkliches Grundproblem und eine unglaubliche Doppelbödigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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