Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 265

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23.08.33

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Der vorliegende Initiativantrag ist unspektakulär, ich kann mich daher kurz halten. Bei diesem Initiativantrag geht es in Wahrheit nur um notwendige Anpassungen. Dieser Anpassungsbedarf ergibt sich – darauf wurde bereits hingewie­sen – zum Beispiel aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2009, weil mit diesem Gesetz unter anderem eine Stärkung der Stellung der Parlamentarischen Bundesheer­kommission für Beschwerdewesen einhergegangen ist. Das hat natürlich auch Auswir­kungen auf die Geschäftsordnung des Nationalrates und muss entsprechend berück­sichtigt werden.

Anlass für Änderungen unserer Geschäftsordnung geben darüber hinaus das Bundes­finanzrahmengesetz, die parlamentarischen Kontrollerechte hinsichtlich der gemäß Art. 20 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz weisungsfrei gestellten Organe und die Neu­regelung des Art. 50 Bundes-Verfassungsgesetz, in dem es um die Mitwirkung des Na­tionalrates und des Bundesrates an der Vollziehung des Bundes geht. Das heißt: Die mit diesem Initiativantrag vorgeschlagenen Änderungen des Geschäftsordnungsgeset­zes sind notwendig, sinnvoll und daher natürlich zu begrüßen.

Zu begrüßen ist auch, was vom Kollegen Scheibner angesprochen wurde, nämlich dass er sich für den Untersuchungsausschuss einen klaren Rahmen betreffend Zeu­genschutz und Vertraulichkeit von Akten vorstellt. Auch da sind wir natürlich dabei, das ist auch für uns ein wichtiges Anliegen. Ich bin zuversichtlich, dass wir zu guten Ergeb­nissen kommen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Fichtenbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.10.23

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! In aller Kürze: Es han­delt sich um eine Einvernehmensmaterie. Der Antrag ist von allen fünf Parteien, die im Geschäftsordnungskomitee tätig sind, erarbeitet worden und stellt eine Verbesserung der parlamentarischen Arbeit dar.

Es ist sinnvoll, dass künftig der Vorsitzende der Parlamentarischen Bundesheerkom­mission auch im Ausschuss zu Wort kommt, so wie es auch im Rechnungshofaus­schuss der Fall ist. Es macht einfach einen Unterschied, ob man über ein geschlos­senes Papierwerk ohne die Verfasser debattiert oder ob das mit Eingliederung der ver­antwortlichen Schriftenverfasser oder untersuchungstätigen Organe geschieht.

Es ist auch richtig und konsequent, den Vorsitzenden weisungsfreier Organe die Teil­nahme an den Ausschusssitzungen im Nationalrat zu ermöglichen. – Damit ist in aller Kürze alles gesagt.

Was vorhin betreffend Vertraulichkeitswahrung der im Untersuchungsausschuss vorlie­genden Akten gesagt wurde, ist natürlich voll zu unterstreichen. Gegen alle zuwider­handelnden Personen ist strengstens vorzugehen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

23.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Brosz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.12.09

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Da das der Restlverwertungsan­trag des Geschäftsordnungskomitees ist, nämlich alles, was notwendig ist, aufgrund


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