23.08
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Initiativantrag ist unspektakulär, ich kann mich daher kurz halten. Bei diesem Initiativantrag geht es in Wahrheit nur um notwendige Anpassungen. Dieser Anpassungsbedarf ergibt sich – darauf wurde bereits hingewiesen – zum Beispiel aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2009, weil mit diesem Gesetz unter anderem eine Stärkung der Stellung der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen einhergegangen ist. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Geschäftsordnung des Nationalrates und muss entsprechend berücksichtigt werden.
Anlass für Änderungen unserer Geschäftsordnung geben darüber hinaus das Bundesfinanzrahmengesetz, die parlamentarischen Kontrollerechte hinsichtlich der gemäß Art. 20 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz weisungsfrei gestellten Organe und die Neuregelung des Art. 50 Bundes-Verfassungsgesetz, in dem es um die Mitwirkung des Nationalrates und des Bundesrates an der Vollziehung des Bundes geht. Das heißt: Die mit diesem Initiativantrag vorgeschlagenen Änderungen des Geschäftsordnungsgesetzes sind notwendig, sinnvoll und daher natürlich zu begrüßen.
Zu begrüßen ist auch, was vom Kollegen Scheibner angesprochen wurde, nämlich dass er sich für den Untersuchungsausschuss einen klaren Rahmen betreffend Zeugenschutz und Vertraulichkeit von Akten vorstellt. Auch da sind wir natürlich dabei, das ist auch für uns ein wichtiges Anliegen. Ich bin zuversichtlich, dass wir zu guten Ergebnissen kommen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
23.09
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
23.10
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! In aller Kürze: Es handelt sich um eine Einvernehmensmaterie. Der Antrag ist von allen fünf Parteien, die im Geschäftsordnungskomitee tätig sind, erarbeitet worden und stellt eine Verbesserung der parlamentarischen Arbeit dar.
Es ist sinnvoll, dass künftig der Vorsitzende der Parlamentarischen Bundesheerkommission auch im Ausschuss zu Wort kommt, so wie es auch im Rechnungshofausschuss der Fall ist. Es macht einfach einen Unterschied, ob man über ein geschlossenes Papierwerk ohne die Verfasser debattiert oder ob das mit Eingliederung der verantwortlichen Schriftenverfasser oder untersuchungstätigen Organe geschieht.
Es ist auch richtig und konsequent, den Vorsitzenden weisungsfreier Organe die Teilnahme an den Ausschusssitzungen im Nationalrat zu ermöglichen. – Damit ist in aller Kürze alles gesagt.
Was vorhin betreffend Vertraulichkeitswahrung der im Untersuchungsausschuss vorliegenden Akten gesagt wurde, ist natürlich voll zu unterstreichen. Gegen alle zuwiderhandelnden Personen ist strengstens vorzugehen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)
23.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
23.12
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Da das der Restlverwertungsantrag des Geschäftsordnungskomitees ist, nämlich alles, was notwendig ist, aufgrund
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