Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 138

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6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (313 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden (Bergbauabfallgesetz) (361 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weinzinger. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.36.20

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftstreuhänder, Wirt­schafts­treuhandberufsgesetz und Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz – schwie­rige Titel, aber auch ein schwieriges Metier.

Wir haben in Österreich das Glück, einen sich seit Jahrzehnten bestens entwickelnden Berufsstand der Steuerberater zu haben, zusammengefasst in der Kammer der Wirt­schaftstreuhänder; Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, selbständige Buch­halter, alles das zusammengefasst. Der Beruf hat sich zu einem schon fast aka­demischen Berufsstand entwickelt – fast durchgängig –, zu einem Berufsstand, der eine ganz beachtliche und hohe Aus- und Weiterbildung verlangt.

Man wird nicht so einfach Wirtschaftstreuhänder, man wird nicht so einfach Steuer­berater. – Man hat nach dem entsprechenden Studium eine Praxis von drei Jahren in einem einschlägigen Betrieb zu absolvieren, man hat dort anschließend eine Prüfung abzulegen, eine Prüfung, die sehr, sehr aufwendig ist und eine hohe Qualität vor­aussetzt. Dann ist man Steuerberater.

Wenn man dann die nächste Stufe nehmen und Wirtschaftsprüfer werden will, hat man weitere drei Jahre Praxis in einem einschlägigen Betrieb zu absolvieren. Dann hat man eine ebenfalls sehr schwere, sehr langwierige Prüfung abzulegen, und man hat sich weiter fortzubilden. Dann erst kann man in das richtige Berufsleben eintreten und vielleicht dann doch ein bisschen ins Verdienen kommen, was wir ihnen ja gönnen wollen – wenn ich sage „ihnen“, so meine ich meinen Berufsstand, denn wie Sie vielleicht wissen, bin ich Wirtschaftstreuhänder. (Abg. Dr. Moser: Spätestens jetzt!)

Dieser Berufsstand ist mit dafür verantwortlich, dass sich die Wirtschaft in unserer Republik Österreich in den letzten Jahren recht erfolgreich entwickelt hat. Dieser Berufsstand ist aber auch ein bisschen in Gefahr geraten. Wenn Sie einmal – wozu ich vor 15 Jahren Gelegenheit hatte – nach Kenia auf Fotosafari fahren, wird man Ihnen sagen: Jetzt kommen die „Big Five“, die schauen wir uns an! Das sind ein Löwe, ein Leopard, ein Nashorn, ein Elefant, und ich glaube, es handelt sich auch um einen (Ruf bei der ÖVP: Büffel!) ... – Ganz egal. Bei uns in Österreich gibt es inzwischen die „Big Four“. Das sind vier große Wirtschaftstreuhandkanzleien, die keine Kanzleien im alten Sinn mehr sind, sondern Konzerne, und zwar internationale Konzerne, globalisierte Konzerne. Und diese Konzerne haben offensichtlich dieses Abschlussprüfungs-Qua­litätssicherungsgesetz maßgeblich beeinflusst, denn das, was hier verlangt wird, ist im Endeffekt nichts anderes als die Voraussetzungen, unter denen diese „Big Four“ prüfen.

Und wenn jetzt die anderen Wirtschaftsprüfer aus dem Mittelstand, wenn ich das im Bereich der Wirtschaftstreuhänder so nennen darf, diese Qualifikationen noch zu­sätzlich zu ihren ohnehin vorhandenen Qualifikationen erwerben müssen, dann kostet das sehr viel Geld.

 


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