Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 95

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mehr mit Innovationen beschäftigen und patentieren. Daher sollen auf junge Patente in den ersten fünf Jahren keine Gebühren anfallen. Aber – und jetzt kommt das große Aber – teuer sind die Patente nicht in den ersten fünf Jahren, sondern teuer sind sie am Anfang, beim Anmelden, und da gibt es keine Einschränkungen für die Patentan­wälte. Es gibt auch keine Vorgaben an die Kammer der Patentanwälte. Das hätten wir uns erwartet. Vor allem dort, wo Patente wirklich teuer sind – nämlich dann, wenn sie länger dauern –, gibt es auch wieder keine Einschränkung bei den Gebühren.

Wenn ich aber von Gebühren spreche, dann sind wir gleich im Bereich der Monarchie: Da gibt es die Schriftgebühren nach Bogen und Ähnliches. Da hätten wir uns erwartet, dass der Zugang zur Materie ein bisschen moderner gewesen wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

Die „Krone“ in dieser Gesetzgebung ist aber, dass es während der Plenarsitzungen An­träge geben soll, dass es Abänderungsanträge am Abend geben soll, damit man nicht draufkommt, dass wir zum Beispiel das Biopatent-Monitoring, mit dem wir endlich eine Berichterstattung von 1 Prozent gesteigert auf fast alle Patente, die diesen Bereich be­kommen sollen, bekommen hätten. Das wird wieder auf das ursprüngliche Ausmaß von 1 Prozent der Patente aus Österreich reduziert, und das Ganze mit der faden­scheinigen Begründung, dass die EU-Kommission ohnehin bereits „monitort“. Das ist dieselbe EU-Kommission, die die GVOs anstandslos durchlässt und nichts in diese Richtung unternimmt. (Abg. Dr. Bartenstein: Das ist nicht fadenscheinig, Herr Kollege!)

Unser Appell ist: Beenden wir das Gebühren-Mittelalter, beenden wir undemokratische Zustände, und beenden wir eine Nicht-Information des Parlaments! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.11.11

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Zusammenhang ist auch etwas über die Innovationskraft Österreichs anzubringen. Ich möchte schon be­merken, Österreich liegt auch aufgrund einer relativ guten Patentbilanz in Europa an sechster Stelle als „Innovation Follower“. Wir wissen auch aus Studien des WIFO, dass zwei Drittel der Wirtschaftswachstumspotenziale aus dem technologischen Fortschritt stammen.

Patente spielen hier natürlich eine große Rolle, Patente von Österreicherinnen und Ös­terreichern, aber auch von Ausländern, die in Österreich Patente anmelden – in sehr hoher Anzahl, was auch wieder dafür spricht, dass der Wirtschaftsstandort Österreich doch für viele ein wichtiger und interessanter Markt ist. Das Patengesetz ist ein nor­mativer Rahmen dafür. Es gibt natürlich einen permanenten Reformbedarf, und ich glaube, dass wir mit dieser Novelle einige ganz wesentliche Adaptierungen vornehmen.

Kollege Deimek hat schon gesagt, dass eine Patentanmeldung kostenpflichtig ist. Die Patentgebühren, an denen die meisten Patentrealisierungen scheitern, weil ja am Be­ginn der ersten Jahre nicht absehbar ist, ob es ein wirtschaftlicher Erfolg wird oder nicht, werden jetzt für fünf Jahre gestundet. Das ist, glaube ich, schon ein großer Vor­teil. Der Patentinhaber kann wirklich nach fünf Jahren entscheiden: Rechnet es sich, ist es vernünftig, auf diesem Patent zu beharren, ja oder nein? – Ebenso ist das bei Ge­brauchsmusterschutz oder Markenschutz-Geschichten möglich, wofür dann drei Jahre kostenfrei sind.

 


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