Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
14.05
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt hier eine Einvernehmensmaterie vor, das Berufsrechts-Änderungsgesetz. In verschiedenen Berufsrechten sind Änderungen vorgesehen, unter anderem auch in der Rechtsanwaltsordnung, auf die ich mich jetzt im Folgenden beziehe.
Es sind im Gesetz jetzt auch gewisse Treuhandregelungen für die Übernahme von Treuhandschaften und deren Absicherungen verpflichtend integriert. Ich möchte aber, weil das im Ausschuss thematisiert wurde, darauf hinweisen, dass das auch schon bisher in den Standesrechten der einzelnen Rechtsanwaltskammern so vorgesehen war und nur durch die Aufhebung eines entsprechenden Passus durch den Verfassungsgerichtshof jetzt eine gesetzliche Grundlage zu schaffen ist. Das tun wir hiermit. Aber es ist nicht so, wie das im Justizausschuss kurz angeklungen ist, dass bisher keinerlei Vorkehrungen getroffen wurden, sondern es waren auch jetzt schon von den einzelnen Rechtsanwaltskammern entsprechende Vorkehrungen vorgesehen, um eine Absicherung für Treuhandgelder zu schaffen.
Daher ist es ein gutes Gesetz, eine Grundlage für die Sicherheit der Klienten, für die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten.
Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte, ist, dass jetzt Konzipienten, also Rechtsanwaltsanwärter, auch als Mitglieder mit gewissen Rechten und Verpflichtungen in den Rechtsanwaltskammern aufgenommen sind.
Das sind die beiden Materien. Ich darf um Ihre Zustimmung bitten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.07
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Köfer. Eingestellte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.
14.07
Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ein Punkt bei dem heute zu beschließenden Berufsrechts-Änderungsgesetz betrifft den Status der künftigen Rechtsanwälte. Sie sollen erstmals in die Kammermitgliedschaft einbezogen werden. Selbst wenn es aus Kreisen von arrivierten Rechtsanwälten Stimmen geben mag, die das nicht wollen oder dem nur wenig abgewinnen können, ist es dennoch zu begrüßen. Durch dieses Gesetz gibt es nun auch eine ordentliche Standesvertretung, die sich in Zukunft hoffentlich für die beruflichen Interessen dieser Personengruppe starkmacht.
Besonders erwähnenswert erscheint mir aber auch, dass mit dem heute zu beschließenden Gesetz die von einem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer von ihm übernommenen Treuhandschaft einzuhaltenden Pflichten nunmehr auch gesetzlich geregelt werden. Dies erfolgt über die betreffende Treuhandschaft. Das ist zu begrüßen, denn schließlich lässt das auch einen positiven Effekt auf den Wirtschaftsstandort Österreich erwarten beziehungsweise erhoffen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Scheibner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
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