5. Beamte des Schulaufsichtsdienstes
“
23b. In § 114 Abs. 3 wird der Betrag „337,7 €“ durch den Betrag „340,7 €“ ersetzt.
23c. In § 115 Abs. 1 wird der Betrag „44,6 €“ durch den Betrag „45,0 €“ ersetzt.“
11. In Art. 2 werden nach Z 24 folgende Z 24a bis 24x eingefügt:
„24a. Die Tabelle in § 117a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

24b. Die Tabelle in § 117c Abs. 1 erhält folgende Fassung:

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