Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 68

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5. Beamte des Schulaufsichtsdienstes

23b. In § 114 Abs. 3 wird der Betrag „337,7 €“ durch den Betrag „340,7 €“ ersetzt.

23c. In § 115 Abs. 1 wird der Betrag „44,6 €“ durch den Betrag „45,0 €“ ersetzt.“

11. In Art. 2 werden nach Z 24 folgende Z 24a bis 24x eingefügt:

„24a. Die Tabelle in § 117a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

24b. Die Tabelle in § 117c Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 


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