Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 106

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Recht auf einen Kreditvertragsentwurf

Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt des Verlangens nicht zum Abschluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist.

 

(falls zutreffend)

Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist

Diese Informationen gelten vom bis ...

(falls zutreffend)

5. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

a) zum Kreditgeber

 

(falls zutreffend)

Vertreter des Kreditgebers in dem Mitglied­staat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben

Anschrift

Telefon (*)

E-Mail (*)

Fax (*)

Internet-Adresse (*)

 

[Name]

 

[tatsächliche Anschrift, für den Verbraucher]

(falls zutreffend)

Eintragung im Firmenbuch (Handelsregister)

 

[Firmenbuch (Handelsregister), in das der Kre­ditgeber eingetragen ist, und seine Firmen­buchnummer (Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwen­dete Kennung)]

(falls zutreffend)

Zuständige Aufsichtsbehörde

 

b) zum Kreditvertrag

 

(falls zutreffend)

Ausübung des Rücktrittsrechts

 

[Praktische Hinweise zur Ausübung des Rück­trittsrechts, darunter Rücktrittsfrist, Angabe der Anschrift, an die die Rücktrittserklärung zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts]

(falls zutreffend)

Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kre­ditvertrags zugrunde legt

 

(falls zutreffend)

Klauseln über das auf den Kreditvertrag an­wendbare Recht und/oder die zuständige Ge­richtsbarkeit

 

[entsprechende Klausel hier wiedergeben]

(falls zutreffend)

Wahl der Sprache

 

Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen Kontakt halten.

c) zu den Rechtsmitteln

 

Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren und Zugang dazu

[Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspar­tei eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang]

(*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers.

Anhang III

Europäische Verbraucherkreditinformationen bei Überziehungsmöglichkeiten nach dem Verbraucherkreditgesetz

 


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