Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 108

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Datenbankabfrage

Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unent­geltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage informieren, wenn ein Kreditantrag auf Grund einer solchen Abfrage abgelehnt wird.

Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrich­tung den Zielen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit zuwiderläuft.

 

(falls zutreffend)

Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist

 

Diese Informationen gelten vom bis ...

Falls zutreffend

5. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

a) zum Kreditgeber

 

(falls zutreffend)

Vertreter des Kreditgebers in dem Mitglied­staat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben

Anschrift

Telefon (*)

E-Mail (*)

Fax (*)

Internet-Adresse (*)

 

[Name]

 

[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]

(falls zutreffend)

Eintrag im Firmenbuch (Handelsregister)

 

[Firmenbuch (Handelsregister), in das der Kre­ditgeber eingetragen ist, und seine Firmen­buchnummer (Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwen­dete Kennung)]

(falls zutreffend)

zuständige Aufsichtsbehörde

 

b) zum Kreditvertrag

 

Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen vom Kreditvertrag zurückzutreten.

(falls zutreffend)

Ausübung des Rücktrittsrechts

Ja/Nein

[praktische Hinweise zur Ausübung des Rück­trittsrechts, u. a. Anschrift, an die die Rück­trittserklärung zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts]

(falls zutreffend)

Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kre­ditvertrags zugrunde legt

 

(falls zutreffend)

Klauseln über das auf den Kreditvertrag an­wendbare Recht und/oder die zuständige Ge­richtsbarkeit

 

[entsprechende Klausel hier wiedergeben]

(falls zutreffend)

Wahl der Sprache

 

Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Lauf­zeit des Kreditvertrags in [Angabe der Spra­che(n)] mit Ihnen Kontakt halten.

c) zu den Rechtsmitteln

 

Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren und Zugang zu ihnen

[Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspar­tei eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang]

(*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite