Kollege Öllinger, wir haben schon des Öfteren darüber diskutiert, wie das ist. Das Arbeitslosengeld zu erhöhen, stärkt natürlich die Kaufkraft und begünstigt die Inlandsnachfrage. Keine Frage!
Ich kann natürlich auch der Position einiges abgewinnen, die eigentlich immer auch meine Position war, die ich hier auch vertrete, dass es einen gewissen Unterschied geben muss, eine gewisse Differenz zwischen Erwerbseinkommen und Arbeitslosenunterstützung. Ich sage immer, 30 Prozent Unterschied muss gegeben sein zwischen Mindestlohn bei Vollbeschäftigung und Arbeitslosengeld.
Der ehemalige Wirtschaftsminister Bartenstein hat hier gesagt, wie hoch das höchste Arbeitslosengeld ist. Die Summe, die er genannt hat, ungefähr 1 300 € netto, dafür muss einer 3 000 € verdienen. Das ist im Verhältnis nicht sehr viel. Es ist netto gerade einmal die Hälfte. Wenn man jetzt über die Nettoersatzrate spricht, Kollege Riepl, ob das jetzt 61 Prozent sind oder wir noch bei 55 Prozent liegen, oder wie es genau ist, so braucht man dazu natürlich eine gewisse Transparenz, einen Überblick über alle Zuschüsse, die von Ländern, Gemeinden und vom Bund bezahlt werden. Wenn ich das nicht habe, sehe ich das gar nicht. Im Prinzip muss jeder überall einen Antrag stellen, damit er überhaupt eine Unterstützung bekommt in irgendeinem Bereich. Das gehört einfach durchleuchtet. Dazu müssen alle Zuschüsse zentral erfasst werden, um über die tatsächliche Nettoersatzrate Bescheid zu wissen.
Ich bin aber auch dafür, dass jede Förderung durchleuchtet wird, dass auch das aufliegt – egal, ob das einen Bauern betrifft oder sonst wen. (Abg. Grillitsch: Das ist alles öffentlich!) Diese EU-Förderungen sind ja eigentlich im Internet abrufbar. Das ist okay. Nach demselben Prinzip müsste das auch für jede Förderung gelten, die an die Wirtschaft vergeben wird. Genauso!
Dann sieht man genau, was die Nettoersatzrate ist. Eine gewisse Differenz zum Mindestlohn muss gegeben sein. Arbeit und Beschäftigung sind das beste Mittel, um der Armut gegenzusteuern. Das ist immer das Beste, aber da sind wir ja wohl einer Meinung in diesem Haus.
Ich sage da noch etwas dazu: Im Mai läuft jetzt die Übergangsbestimmung zur Freiheit auf dem Arbeitsmarkt für EU-Bürger aus. Damit kommt dann das nächste Problem auf uns zu, weil wir durch die Finanz- und Wirtschaftskrise momentan eine relativ hohe Arbeitslosenrate haben. Das ist das Nächste, wo man gegensteuern wird müssen. (Abg. Dr. Bartenstein: März 2011!)
Ja, das ist in einem Jahr. Aber dieses Jahr, Herr Kollege Bartenstein, ist ja gleich vorüber. Das wissen wir ja. Es ist nicht einfach! Die Lebenshaltungskosten in den Nachbarländern sind um die Hälfte niedriger als bei uns oder noch geringer. Das ist mit den Pendlern dann schon ein gewisses Problem. Das muss man auch wissen!
Jetzt aber einmal zur Vorgangsweise: Wir werden dieser Fristsetzung auf jeden Fall zustimmen. Dieser Antrag der Grünen wurde ja am 28. Oktober 2008 eingebracht und ist mittlerweile im Sozialausschuss dreimal vertagt worden. Eine solche Praxis ist genau das, was nicht passt. Jetzt kann man sagen, dass die Geschäftsordnung das zulässt. Tatsache ist, dass im Sozialausschuss – das sage ich Ihnen einmal als Beispiel – zu Vorberatungen im Ausschuss, die noch nicht aufgenommen sind, drei Regierungsvorlagen vorliegen und 67 Anträge der Opposition, denn von den Regierungsfraktionen gibt es ja keinen, weiters ein Bericht der Bundesregierung zur 95. Tagung der Arbeitskonferenz, und dann sind 25 Anträge bereits vertagt worden, die schon behandelt worden sind, manche zwei-, dreimal. Das ist eine Vorgangsweise, die inakzeptabel ist und so nicht sein darf.
Das ist aber jetzt einmal nur der Sozialausschuss, und dazu kommen dann noch die anderen Ausschüsse. Wenn ich gegen einen Antrag der Opposition bin, dann kann ich
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