Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 122

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Wenn nämlich keine Arbeit angenommen wird, meine Damen und Herren, dann ist es auch in Zukunft so, dass das Geld weg ist. Das muss man schon ganz deutlich sagen. Daher ist das eine richtige Weiterentwicklung. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie wird denn das umgesetzt?) Ich halte aber die zwölfmalige Auszahlung für genauso richtig, weil eben dieser Unterschied – Sozialminister Hundstorfer hat es schon angesprochen – zwischen jenen, die ihr Einkommen durch Arbeit erhalten, und jenen, die auf Transfer­leistungen angewiesen sind, gewahrt bleiben muss. – Und das ist gegeben. Diese So­zialleistungen werden zwölf Mal ausbezahlt, und es wäre unseres Erachtens nicht in die richtige Richtung gegangen, wäre die Auszahlung der Mindestsicherung vierzehn Mal erfolgt.

Daher sage ich Ihnen: Was heute hier im Zusammenhang mit der Transparenzdaten­bank beschlossen wird, bringt uns schon einen ganz wesentlichen Schritt weiter, denn jeder in unserem Land soll die Sicherheit haben, dass er zumindest krankenversichert ist.

Abgeordneter Öllinger hat das angesprochen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein und Abg. Kickl: Das hätten wir so auch machen können!) Wenn wir das als ein so reicher Staat nicht zustande bringen und für gerechtfertigt halten, dann kann ich diese Argu­mentation, meine Damen und Herren, nicht verstehen. (Zwischenruf des Abg. Wein­zinger.)

Andererseits ist, wie schon gesagt, für uns beides wichtig: hier die Mindestsicherung und auf der anderen Seite die klare Transparenz, die auch gegeben sein muss. Daher sage ich: Wir von unserer Fraktion innerhalb der Bundesregierung können beiden Be­reichen mit gutem Gewissen unsere Zustimmung geben – sowohl der Mindestsiche­rung in der Form, wie sie jetzt erfolgt, als auch auf der anderen Seite diesem wichtigen Schritt zu einer Transparenzdatenbank. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein.

Aufgrund der Vereinbarung in der Präsidiale, die Redezeit gerecht auf die verbleiben­den Fraktionsredner zu verteilen, werde ich die Uhr auf 3 Minuten stellen und dann ein­läuten, wenn Sie 3 Minuten 30 gesprochen haben; damit wird jeder gleichteilig zu Wort kommen. – Bitte.

 


14.41.19

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Herr Bundesminister Hundstorfer, Sie haben es im Ausschuss gesagt, Sie haben es heute auch wieder gesagt: Ihr Ziel ist es, eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe zu gewährleisten.

Erstens ist es keine Vereinheitlichung, das wissen Sie, weil manche Bundesländer aus­scheren. Aber das ist überhaupt nicht das Problem bei dieser ganzen Mindestsicherung.

Das Problem, das Sie hier aufwerfen, ist, dass Sie jetzt ein arbeitsloses Einkommen gestatten. Sie schaffen es mit dieser bedarfsorientierten Mindestsicherung, dass Sie einerseits Menschen, die arbeitsunwillig sind, Geld ausbezahlen, ohne dass diese et­was tun müssen, und andererseits jene, die arbeiten, eigentlich bestrafen.

Wenn Sie sagen – das haben wir heute schon hundert Mal gehört –, das sei jetzt an die Arbeitswilligkeit gebunden, dann frage ich mich, wie Sie denn das kontrollieren wol­len. Das hat es doch jetzt schon gegeben. Es war doch jetzt schon de facto Gesetz, dass der Betroffene arbeitswillig sein muss. Es ist bis jetzt an der Kontrolle gescheitert, und das wird auch künftig so sein. Das ist eine No-na-Regel, die Sie natürlich rein­schreiben müssen, aber Sie sind schuldig geblieben, wie Sie das kontrollieren und exe­kutieren wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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