Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 128

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der Beendigung der Verfahren unter dem Aspekt möglicher „Klassen- oder Politjustiz“ bzw. Bevorzugung prominenter Personen, hinsichtlich sämtlicher politischer Verwick­lungen in den Causen sowie hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit die Dauer der Ver­fahren auf einen Personalmangel in der österreichischen Justiz zurückzuführen ist. Zu­dem ist zu untersuchen, ob und inwieweit eine Weitergabe von „geheimen“ Ermitt­lungsergebnissen zwischen staatlichen Stellen und den Medien stattgefunden hat bzw. stattfindet.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgese­henen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Inneres sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersu­chung bildenden Umstände ermitteln.

Begründung

Die anhaltenden Diskussionen über die tatsächliche und rechtliche Behandlung von Fällen aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität sowie Fällen mit prominenten Betei­ligten zerren zunehmend am Ruf des Rechtsstaates Österreich und sogar am Ruf des Wirtschaftsstandortes Österreich. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit der Justiz schrumpft, da insbesondere viele brisante Fälle aus dem Wirtschaftsbereich zum einen trotz langer Ermittlungen und Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind oder zum anderen regelmäßig Entscheidungen von Staatsanwäl­ten und Richtern ergehen, die aufgrund scheinbarer Bevorzugungstendenzen nicht auf Akzeptanz in der Bevölkerung treffen. Der Eindruck von Klassenjustiz bzw. regelmäßi­gen Bevorteilungen von Besserverdienern und Regierungspolitikern hält sich hartnä­ckig. Zu Recht ist darüber eine öffentliche Diskussion entbrannt. Erschreckenderweise zweifeln sogar schon Regierungsvertreter öffentlich an der Justiz bzw. der Justizminis­terin und erkennen Handlungsbedarf. Deutlich wird dies durch die Aussage des Staats­sekretär Josef Ostermayer: „Bandion muss in einem Ministerrat sagen, wie wir die Jus­tiz retten sollen.“

Alles in allem erscheinen insbesondere aufgrund der mit den Wirtschaftsfällen verbun­denen Milliardenschäden allein weit reichende Untersuchungen mit dem Ziel scho­nungsloser Aufklärung durch die gewählten Volksvertreter in Abgrenzung zu Untersu­chungen durch allein regierungsgefärbte Institutionen notwendig, um endlich den Schutz­schild des Parteiproporzes aufzubrechen, die Fälle abschließend entscheiden zu können und dadurch die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Justiz wieder zu steigern. Hinsichtlich letzterem ist zudem von maßgebender Bedeutung, dass der be­antragte Untersuchungsausschuss bis zur vollständigen Ausforschung aller offenen Fra­gen durchgeführt wird und die Regierungsparteien nicht wieder vorzeitig einen Abbruch der Untersuchungen erwirken.

Folgende Causen sind derzeit im aufgezeigten Sinne der öffentlichen Kritik ausgesetzt und daher in jedem Falle zu untersuchen:

Bawag Refco-Geschäfte - Haftfrage Elsner

SPÖ - Gartlehner/ Gusenbauer Beratertätigkeiten für Hochegger

Mensdorff-Pouilly

Kommunalkredit

BUWOG

 


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