der Beendigung der Verfahren unter dem Aspekt möglicher „Klassen- oder Politjustiz“ bzw. Bevorzugung prominenter Personen, hinsichtlich sämtlicher politischer Verwicklungen in den Causen sowie hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit die Dauer der Verfahren auf einen Personalmangel in der österreichischen Justiz zurückzuführen ist. Zudem ist zu untersuchen, ob und inwieweit eine Weitergabe von „geheimen“ Ermittlungsergebnissen zwischen staatlichen Stellen und den Medien stattgefunden hat bzw. stattfindet.
Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Inneres sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.
Begründung
Die anhaltenden Diskussionen über die tatsächliche und rechtliche Behandlung von Fällen aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität sowie Fällen mit prominenten Beteiligten zerren zunehmend am Ruf des Rechtsstaates Österreich und sogar am Ruf des Wirtschaftsstandortes Österreich. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit der Justiz schrumpft, da insbesondere viele brisante Fälle aus dem Wirtschaftsbereich zum einen trotz langer Ermittlungen und Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind oder zum anderen regelmäßig Entscheidungen von Staatsanwälten und Richtern ergehen, die aufgrund scheinbarer Bevorzugungstendenzen nicht auf Akzeptanz in der Bevölkerung treffen. Der Eindruck von Klassenjustiz bzw. regelmäßigen Bevorteilungen von Besserverdienern und Regierungspolitikern hält sich hartnäckig. Zu Recht ist darüber eine öffentliche Diskussion entbrannt. Erschreckenderweise zweifeln sogar schon Regierungsvertreter öffentlich an der Justiz bzw. der Justizministerin und erkennen Handlungsbedarf. Deutlich wird dies durch die Aussage des Staatssekretär Josef Ostermayer: „Bandion muss in einem Ministerrat sagen, wie wir die Justiz retten sollen.“
Alles in allem erscheinen insbesondere aufgrund der mit den Wirtschaftsfällen verbundenen Milliardenschäden allein weit reichende Untersuchungen mit dem Ziel schonungsloser Aufklärung durch die gewählten Volksvertreter in Abgrenzung zu Untersuchungen durch allein regierungsgefärbte Institutionen notwendig, um endlich den Schutzschild des Parteiproporzes aufzubrechen, die Fälle abschließend entscheiden zu können und dadurch die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Justiz wieder zu steigern. Hinsichtlich letzterem ist zudem von maßgebender Bedeutung, dass der beantragte Untersuchungsausschuss bis zur vollständigen Ausforschung aller offenen Fragen durchgeführt wird und die Regierungsparteien nicht wieder vorzeitig einen Abbruch der Untersuchungen erwirken.
Folgende Causen sind derzeit im aufgezeigten Sinne der öffentlichen Kritik ausgesetzt und daher in jedem Falle zu untersuchen:
Bawag Refco-Geschäfte - Haftfrage Elsner
SPÖ - Gartlehner/ Gusenbauer Beratertätigkeiten für Hochegger
Mensdorff-Pouilly
Kommunalkredit
BUWOG
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