sowie die Staatsanwältin waren, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, erklärte sich Natascha von sich aus bereit, die beauftragten Ermittler bei der Fallbearbeitung aktiv zu unterstützen.
Kampusch Natascha übergab dem Cl Linzer unter anderem auch verschiedene sich im Haus Strasshof, Heinestraße 60 verwahrt gewesene Unterlagen, welche ihr in der Folge ausgefolgt wurden und die sie nunmehr in ihrer Wohnung verwahrte, zur Einsichtnahme beziehungsweise Auswertung. Dabei handelt es sich vorwiegend um Disketten für den im Eigentum des Wolfgang Priklopil gestandenen Commodore 64. Zu diesen Disketten wurde festgestellt, dass die darauf befindlichen Imgage-Dateien von den damals fallbefassten Beamten zwar aufgelistet, der Inhalt der jeweiligen Datei, jedoch scheinbar nicht gesichtet worden waren. Eine Auswertung von relevanten Dateien wurde daher eingeleitet.
Kampusch Natascha erklärte sich gegenüber Cl Linzer in der Folge auch bereit, mit der damaligen Tatzeugin Ischtar Akcan ein Gespräch mit dem Ziel zu führen, dieser Zeugin einerseits die nach wie vor bestehende Angst zu nehmen, dass der aus ihrer Sicht an der Tat beteiligte zweite Mann gegen sie vorgehen könnte, und andererseits durch dieses Gespräch die bestehenden Widersprüche zwischen ihren Angaben und den Angaben der Tatzeugin Ischtar Akcan abgeklärt werden können.
Aufgrund dieser Bereitschaft von Natascha Kampusch wurde durch Oberst Kröll sowohl mit Ischtar Akcan als auch mit deren Mutter Rosa Akcan ein ausführliches Gespräch geführt und dabei von beiden Personen ebenfalls die Bereitschaft zu einem Gespräch mit Natascha Kampusch mit den angestrebten Zielen erreicht.
Nachdem sowohl von Natascha Kampusch als auch von der Tatzeugin Ischtar Akcan die Bereitschaft zu einem Gespräch mit den angestrebten Zielen erreicht werden konnte, ist eine Gegenüberstellung nach § 163 Strafprozessordnung insbesondere im Fall voneinander abweichender Aussagen zulässig, wenn anzunehmen ist, dass dadurch Widersprüche abgeklärt werden können.
Zwischen Natascha Kampusch und Ischtar Akcan wurde einvernehmlich der 03.12.2009, mit Beginn um 18:30 Uhr, im ho. Bundeskriminalamt, als Termin des Gespräches für das geplante Vorhaben vereinbart, wobei beiden Personen eröffnet wurde, jeweils eine Vertrauensperson beiziehen zu können.
Ablauf dieser Amtshandlung:
Beginn: 03.12.2009, 18:45 Uhr.
Örtlichkeit: Bundeskriminalamt, Dienstraum 4336
Beamte: Oberst Kröll und Cl Linzer
Teilnehmer: Kampusch Natascha,
Dr. Ganzger,
Silveri Johannes (Betreuer)
Akcan Ischtar,
Akcan Rosa (Mutter)
Oberst Kröll begrüßte die Teilnehmer, bedankte sich für die Bereitschaft zur Mitwirkung und brachte nochmals die Ziele vor, wobei er unmissverständlich zum Ausdruck brachte, dass die voneinander abweichenden Aussagen zwischen Natascha Kampusch und Ischtar Akcan bezüglich der Anzahl der an der Tatausführung beteiligten Personen keinesfalls auf eine bewusst vorgebrachte Unwahrheit zurückzuführen sind, sondern vielmehr aufgrund des „Erlebten“ zu einer Irritation bei der Wahrnehmung des Tatherganges geführt haben dürfte.
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