Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 93

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schafft, wo es darum geht, einheitliche Regeln für die Vergütungspolitik der Banken zu schaffen – Stichworte: Bonuszahlungen und Managergehälter. Es soll ein Vergütungs­ausschuss eingerichtet werden, der sich damit beschäftigt, Ziele und Grundlagen fest­zulegen, unter welchen Bedingungen Manager in Zukunft Bonuszahlungen erhalten sol­len.

Es ist auch sinnvoll, dass man auf einen längerfristigen Unternehmenserfolg abzielt. Da­mit wird der Spekulationsfreudigkeit solcher Herrschaften ein bisschen Einhalt geboten, die ja letztendlich in die Krise geführt hat – und die auch dazu geführt hat, dass wir uns jetzt und hier mit diesem Gesetz beschäftigen.

Ein paar Schwachpunkte möchte ich schon anmerken  obwohl wir dieser Materie grundsätzlich zustimmen werden. Es wird zum Beispiel festgelegt, dass Mitglieder des Vergütungsausschusses über praktische Erfahrung verfügen sollen, über Fachkennt­nis. Was wird sich daraus in der Praxis ergeben? Es wird selbstverständlich die Dis­kussion mit der FMA aufkommen, was die notwendigen Fachkenntnisse sind, welche Qualifikationen tatsächlich gebraucht werden.

Am stärksten, denke ich mir, sollte das Gesetz noch in die Richtung wirken, dass so ei­ne Art Bewusstseinsbildung bei jenen Verantwortlichen erfolgen wird, die in Verhand­lungen mit zukünftigen Managern treten, wenn es also um die Ausverhandlung von Ma­nagementverträgen geht. Aber das wird meines Erachtens nicht viel an der Tatsache ändern, dass der Zeithorizont solcher Manager meist nur mit ihrer Funktionsperiode limi­tiert ist.

Ein zweites Gesetz, dass heute hier beschlossen wird  wo wir allerdings sagen, dass es noch zu unausgegoren ist und zu nichts führen wird , ist das E-Geldgesetz. 2002 wurde dieses Gesetz schon eingeführt und es ist bis dato praktisch wirkungslos geblie­ben, weil zu viele Nebenbedingungen dazu geführt haben, dass es nicht gewirkt hat. Jetzt wird auf das Zahlungsdienstegesetz abgestellt, das ebenfalls schon ein Jahr alt ist, und noch kein einziges Zahlungsinstitut wurde konzessioniert.

Wir sehen da einfach einen zu engen Markt. Es wird zu einer weiteren Verbreitung des E-Geldes kommen, und es wird weiterhin den Geschäftsbanken und ausländischen Instituten vorbehalten bleiben, in diesem Bereich zu wirken, weil auch gewisse Vor­schriften  wie Anforderungen an die Absicherung von Kundengeldern  zu kurz kom­men.

Versicherungslösungen oder Treuhandkonten haben sich als nicht praktikabel erwie­sen, einfach aufgrund der Enge des Marktes; und ich sehe da auch nicht, sage ich jetzt einmal, den Willen der großen Geschäftsbanken, die ja sozusagen eine Konkurrenz dazubekommen. Es wird weiterhin ein sehr enger Markt bleiben, und deswegen wer­den wir für dieses Gesetz nicht zur Verfügung stehen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stumm­voll zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.10.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Entwurf einer Änderung des Bankwesengesetzes muss man zunächst einmal zur großen globalen Fi­nanzkrise zurückblenden, die zweifellos verschiedenste Ursachen gehabt hat: die Sub­prime-Krise in den USA als Auslöser, weltwirtschaftliche Ungleichgewichte aufgrund un­terschiedlicher Wettbewerbsfähigkeit – etwa zwischen USA und China –, mangelnde Ef­fizienz internationaler Finanzmarktaufsichtsbehörden und eine überbordende Staatsver­schuldung vieler Staaten.

 


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