Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 135

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in unserer Gesellschaft ist, es allerdings auch traurige Realität ist, dass es mittlerweile bei Kundgebungen und Demonstrationen zu Ausschreitungen, zu Sachbeschädigun­gen und auch zu tätlichen Angriffen gegenüber Exekutivbeamten kommt, und dass hier, um diesen negativen Tendenzen wirkungsvoll entgegenzutreten, eine entsprechen­de Maßnahme in Form einer Verschärfung, eines eigenen Tatbestandes im § 91 StGB, geschaffen werden soll.

Der zweite Antrag, der damit in Zusammenhang steht, ist mein eigener Antrag. Darin wird festgestellt, dass immer mehr Beamte der Hoheitsverwaltung, und hier in erhöh­tem Maße Exekutivbeamte, immer öfter mit Schutzbehauptungen konfrontiert sind so­wie damit, dass durch Unterstellungen oder schlichtweg unwahre Behauptungen ver­sucht wird, einen strategischen Vorteil im Verfahren oder auch in der medialen Darstel­lung zu erwirken.

Dadurch gelangen diese Beamten – häufig sind es Exekutivbeamte – oft in sehr be­drohliche Situationen. Sie erleiden unabhängig von der Schädigung ihres privaten An­sehens auch erhebliche Nachteile durch die strafrechtliche Verfolgung, die oftmals da­mit in Zusammenhang steht (Beifall bei der FPÖ), und man darf auch die oftmals damit verbundenen disziplinären Sanktionen oder auch dienstrechtlichen Benachteiligungen beziehungsweise Beeinträchtigungen nicht vergessen.

Ich denke, auch hier ist es erforderlich, in Form der Schaffung einer – unter Anfüh­rungszeichen – „qualifizierten Verleumdung“ zum Schutz dieser Organe des Staates Maßnahmen zu setzen, die diesen Tendenzen Einhalt gebieten, indem man einerseits in Form einer Generalprävention vonseiten des Rechtsstaates die Grenzen einer über­schießenden Beschuldigung von Beamten klar aufzeigt, und andererseits muss es, den­ke ich, einen sinnvollen Schutzmechanismus geben, damit unsere Polizistinnen und Po­lizisten ihrem ohnehin schwierigen und oftmals gefährlichen Beruf uneingeschränkt nach­gehen können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.35.11

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Ich glaube, es ist uns allen klar, dass Wirtschaftskriminalität, vor allem Wirtschaftskriminalität in sehr komplexer, organisierter Form mit sehr hohen Schadenssummen, auch großen Schaden für das Wirtschaftssystem insgesamt und da­mit auch Schaden für unsere Gesellschaft anrichtet.

Daher ist es wichtig, diese Verbrechen auch entsprechend effizient zu verfolgen. Es hat ja auch in den letzten Jahren einige Beispiele gegeben und manchmal auch die Klage darüber, dass in solchen Verfahren ein Staatsanwalt einem Heer von Experten, Wirt­schaftsanwälten, Sachverständigen gegenübersteht und daher einen sehr schweren Stand hat dabei, einen komplizierten, komplexen Sachverhalt auch entsprechend auf­zuklären.

Wir geben heute die Antwort darauf, indem wir ein umfassendes sogenanntes Kompe­tenzpaket hier beschließen, das aus mehreren Teilen besteht.

Einerseits gibt es neue Bestimmungen, ergänzende, verschärfte Bestimmungen über die Abschöpfung der Bereicherung. Es soll effizienter möglich sein, die Bereicherung aus Wirtschaftskriminalität, aus organisiertem Verbrechen abzuschöpfen und damit diese Verbrechen insgesamt einfach unattraktiver zu machen.

Es gibt weiters eine Bestimmung, die die Transparenz staatsanwaltschaftlicher Ent­scheidungen erhöht. Auch das halte ich für einen sehr wesentlichen Punkt. Wir haben in


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