Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung / Seite 7

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sind den ganzen Tag da? (Bundesministerin Dr. Fekter: Bis Mittag!) Dann sind Sie nicht entschuldigt. (siehe S. 76)

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 6411/AB

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 6411/AB der Anfrage 6838/J der Abgeordneten Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend unterlassene Auswertung der Rufdaten­rück­erfassung in der Causa Kampusch II durch die Frau Bundesministerin für Justiz abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erle­digung der Tagesordnung, spätestens jedoch um 15 Uhr, statt.

*****

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113 Minuten, Grüne 99 Minuten sowie BZÖ 95 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Für die Dauer der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 wurde folgende Redeordnung vereinbart: Erklärung des Bundeskanzlers 6 Minuten, Erklärung des Vizekanzlers ebenfalls 6 Minuten, dann eine Runde mit 6 Minuten, Wortmeldung Staatssekretärin Mag. Remler 5 Minuten und eine weitere Runde mit je 5 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 wurde folgende Redeordnung vereinbart: Eine Runde der Rednerinnen und Redner mit je 12 Minuten, dann der Bundeskanzler mit 10 Minuten und der Vizekanzler ebenfalls mit 10 Minuten, dann je eine Runde mit 6 Minuten, eine Runde mit 5 Minuten und eine weitere Runde mit 5 Minuten.

Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Redner-/Rednerinnen-Runde die verbleibende Zeit in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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