Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 76

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gesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldege­büh­rengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßen­tunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastruktur­finan­zie­rungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kredit­instituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitäts­abgabe­gesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundes­gesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontroll­gesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlas­sen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleit­ge­setz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

In Artikel 57 wird folgender § 1a. eingefügt:

„§ 1a. Die Erträge aus der Flugabgabe sind für Maßnahmen der Entwicklungs­zusammenarbeit gemäß § 8 Abs. 1 des Entwicklungszusammen-arbeitsgesetzes in der Fassung von 2003 sowie für Klimaschutz-Maßnahmen zu verwenden.“

Begründung

Die österreichische Bundesregierung hat sich 2005 im Europäischen Rat dazu verpflichtet, dass die öffentlichen Entwicklungsleistungen bis 2010 auf mindestens 0,51 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) und bis 2015 auf mindestens 0,7 % des BNE angehoben werden. Das Ziel für 2010 wird Österreich nicht erreichen.

Im Zuge der Budgetkonsolidierung sind weitreichende Kürzungen im Bereich der Ent­wicklungszusammenarbeit (EZA) geplant. Bei der für die bilaterale Hilfe zuständigen Austrian Development Agency ADA sollen in den nächsten vier Jahren rund 83 Millionen Euro eingespart werden.

Österreich hat im Jahr 2000 die Millenniumsdeklaration und damit die acht Millen­niums­entwicklungsziele, darunter auch das Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit, unterzeichnet. Die Zwischenbilanz der UNO zeigt, dass es noch viel größerer Anstrengungen bedarf, um diese Ziele zu erreichen.

Zur Sicherstellung o.a. Ziele sowie der internationalen Klimaschutzziele sollen die Ein­nahmen Österreichs aus der Flugabgabe für die bilaterale EZA sowie Klimaschutz-Maßnahmen zweckgewidmet werden. Diese müssen zusätzlich zu den im jährlichen


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