Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 104

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Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 43 Z 11 entfällt.

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Das ist eine zynische Maßnahme, die die Opfer von Straftaten trifft. Österreich ist immer so stolz, eine führende Rolle innezuhaben. Wenn jetzt ein Verfahren eingestellt wird, hat das Opfer einer Straftat die Möglichkeit, einen Fortführungsantrag zu stellen. Das bleibt, aber in Zukunft wird dieser Antrag, wenn er negativ beschieden wird, mit einer Gebühr von 90 € bestraft.

Das heißt – fassen wir zusammen –: Wir haben ein Opfer einer Straftat. Meist wird ein­gestellt, weil wir an der Beweissituation scheitern. Das ist für das Opfer schon nicht nachvollziehbar. Dann stellt es einen Fortführungsantrag. Und wenn dieser noch ein­mal negativ entschieden wird, dann wird man auch noch mit einer Gebühr von 90 € bestraft. – Das ist Zynismus pur!

Ich bringe nun den vierten Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Steinhauser, Kogler, Brosz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Artikel 33 entfällt.

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Auch das ist wieder zynisch, und auch in diesem Fall trifft es Opfer, aber Opfer von Justizirrtümern. Wer zu Unrecht in Haft sitzt, soll in seinen Schadenersatzansprüchen beschnitten werden. Das Einsparungsvolumen: 800 000 €. Das heißt, um 800 000 € will die Republik den Justizopfern künftig weniger bezahlen.

Der fünfte Antrag, den ich einbringe:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Steinhauser, Glawischnig-Piesczek, Brosz, Kogler, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Artikel 40 entfällt.

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Da geht es um die Straffreiheit leichtester fahrlässiger Körperverletzungen. Das kann man grundsätzlich diskutieren. Man kann eine kriminalpolitische Debatte darüber


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