Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 111

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wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budget­aus­schusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Artikel 43 Z.11 entfällt.

Begründung

Opfer von Straftaten können, wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, einen Antrag auf Fortführung stellen. Der Antrag auf Fortführung von eingestellten Strafverfahren ist ein wichtiges Instrument des Rechtsschutzes und der Opferfürsorge. Er schafft Opfern von Straftaten die Möglichkeit die Einstellung von Strafverfahren zu überprüfen. Bei Zurück- bzw. Abweisung eines Antrags auf Fortführung soll jetzt ein Pauschalkostenbeitrag in der Höhe von 90 Euro vom Gericht eingehoben werden. Diese Gebühr hat nur ein Ziel: Opfer von Straftaten sollen von einer Antragsstellung auf Fortführung mit der Gebühr abgeschreckt werden. Das ist ein Schlag für den Opferschutz.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Steinhauser, Kogler, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 33

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkun­denhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessord­nung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzprokura­turgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steuer-


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