Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 127

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„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 136 entfällt.“

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Kogler, Mag. Brunner, Brosz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Artikel 140 Z 4 und 5

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 140 entfallen Z 4 und Z 5.“

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Brosz, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 5

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 5 entfällt.“

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Das wären jetzt auch schon eigentlich alle Anträge, die ich einbringen wollte. (Abg. Dr. Ferdinand Maier: Sehr „lustig“!)

Zur Presseförderung: „Sehr lustig“ war ein guter Hinweis. Sehr lustig war auch die Verfassungsbrecherei bei der Budgetvorlage. Sie sollten einmal die Geschäftsordnung und die Verfassung lesen, dann werden Sie klar feststellen können, dass das, was Ihre Minister da gemacht haben, der Verfassung eindeutig widerspricht – auch wenn Sie dreimal den Kopf schütteln.

Eine Notverordnung, die im Budget vorgesehen ist, kann niemals einen bewussten und vorsätzlichen Verfassungsbruch legitimieren. Also, wenn Sie sich aufregen wollen und über die Zeitverzögerung reflektieren wollen: Ihre Klubobleute sind sicher die geeigneten Ansprechpersonen.

Zur Presseförderung werde ich mich am Nachmittag noch ausführlich beim Budget auseinandersetzen. (Beifall bei den Grünen.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die soeben von Herrn Abgeordnetem Brosz einge­brachten neun Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.

 


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