Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 163

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gesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger über­lassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bun­des­gesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundes­ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B)  wird wie folgt geändert:

Artikel 114 entfällt.

Begründung

Auch wenn das Gesetzesziel grundsätzlich positiv ist: Das Arbeits- und Gesund­heitsgesetz schafft vor allem einen Papiertiger, der die bewältigende Aufgabe nicht zu lösen im Stande sein kann.

Seit Jahren fordern die Grünen ein Präventionsgesetz im Gesundheitsbereich. Statt­dessen kommt die Bundesregierung mit einer Steuerungsgruppe und einem Beirat daher, die/der keine klaren Aufträge erhält und genaugenommen nur koordinieren soll. Der einzige mögliche Fortschritt – der Aufbau von Informations- und Beratungs­strukturen – birgt das Scheitern bereits in sich: Kompetenzaufbau, Kompetenz­siche­rung, arbeitsrechtliche Absicherung der Beschäftigten usw. werden bewusst aus­geblendet.

Die Finanzierungsregelungen wiederum sind derart gestaltet, dass ein zentrales Problem der gegenwärtigen Rechtslage ad infinitum fortgeschrieben wird: Das größte Interesse der beteiligten Institutionen ist darin gelegen, für das jeweils betroffene Individuum NICHT zuständig zu sein, weil die Institution sonst mit Kosten konfrontiert ist.

Auch wenn ein Präventionsgesetz dringend nötig ist, ist dieses Gesetz abzulehnen: Es ersetzt Handlung durch Scheinstruktur. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird von realen Problemsituationen abgelenkt.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Öllinger, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 115

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Ver­waltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das


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