abgelehnt.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 22.32 Uhr bis 22.37 Uhr.
Der Abänderungsantrag Beilage 1/33 wird in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten abgelehnt (dafür B bzw. F, G, B, A bzw. F, B, A bzw. G, B).
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1026 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/32 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten teils einstimmig, teils mehrstimmig (dafür S, V bzw. S, V, G) und in dritter Lesung mehrstimmig (dafür S, V) angenommen.
Hinsichtlich des Artikels 95 in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen 148
davon Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 141 (+ 1 ungültig)
abgelehnt.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 21.42 Uhr bis 21.45 Uhr.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt (dafür F, B, A).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird abgelehnt (dafür F, B, A).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA wird in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen 178
davon Ja-Stimmen 55
Nein-Stimmen 123
abgelehnt.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 23.36 Uhr bis 23.40 Uhr.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA wird abgelehnt (dafür F, B, A).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/25 EA wird abgelehnt (dafür F, G, B, A).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/26 EA wird abgelehnt (dafür F, G, B, A).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/34 EA wird abgelehnt (dafür B).
Zu TO-Punkt 2:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1027 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 2/1 in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig (dafür S, V, F, G, A) angenommen.
Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 3 vor (Beilage C).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
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