Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes vor (Beilage D).“
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Die Verlesung ist somit zu Ende.
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1370/A(E) bis 1390/A(E) eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 7152/J bis 7325/J eingelangt, und es ist die Anfrage 53/JPR des Abgeordneten Brosz an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.09 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 19.10 Uhr
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