Frau Verkehrsministerin, Sie sollten nicht so stolz sein! Weil Sie so stolz sind – und mich macht das schon ein bisschen nachdenklich – und hier erklärt haben, dass Sie durchgesetzt haben, dass nur Standort- und Verbindungsdaten gespeichert werden und alle anderen Daten nicht, also nur Vorratsdaten, frage ich Sie: Hat es Pläne gegeben, auch die Inhaltsdaten zu speichern?
Wie stellen Sie sich rein technisch die Speicherung aller Inhaltsdaten über ein halbes Jahr überhaupt vor? (Abg. Rädler: ... Verfolgungswahn?) Gibt es da Überlegungen, und musste das überhaupt erst rausverhandelt werden? Und wenn es Ihr großer Erfolg war, die totale Überwachung der Inhaltsdaten rauszuverhandeln, wer wollte das dann reinverhandeln? Die Innenministerin, die Justizministerin oder wer sonst?
Meine Damen und Herren! Jeder vernünftige, anständige und verfassungstreue Mensch müsste heute mit Nein stimmen. Ich habe aber die große und begründete Befürchtung, dass es in diesem Haus auch heute wieder eine unvernünftige, eine sachlich inkompetente (Abg. Rädler: Ihre Sicht!) und eine verfassungsfeindliche Mehrheit geben wird. – Danke. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
16.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Pilz, wir hatten oder ich hatte schon öfters nach Reden von Ihnen das aufzuzeigen – ich mache das heute wieder –: Die Pauschalunterstellung von kriminellen Straftaten beziehungsweise des Schutzes von Kriminellen ist nicht ... (Abg. Dr. Pilz: Soll ich den Wahrheitsbeweis antreten?) Herr Abgeordneter Pilz, wenn Sie hier eine ganze Partei verdächtigen (Abg. Dr. Pilz: Geben Sie mir zehn Stunden Redezeit, und ich !), nicht nur verdächtigen, sondern es ihr auch unterstellen, dann erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Rädler: Der hat ja einen Verfolgungswahn!)
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Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.
16.21
Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Bundesministerinnen! Hohes Haus! Vieles ist ja heute Vormittag in der Einwendungsdebatte schon gesagt worden, auch von mir, ich möchte meine Ausführungen daher kurz fassen.
Wenn die EU-Kommission in einem Bewertungsbericht einer Richtlinie, die aus dem Jahr 2006 stammt, nämlich der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die Vorlage einer abgeänderten Richtlinie ankündigt, Änderungen zur Richtlinie ankündigt, dann ist das kein ganz gewöhnlicher Vorgang.
Auf der anderen Seite stellt sich natürlich die Frage: Kann man jetzt jenen Stimmen folgen, die auch heute gesagt haben: Dann warten wir eben ab und schauen wir, was passiert (Abg. Ing. Westenthaler: So wie in Schweden!), tun wir einmal nichts!?
Auch dazu äußert sich die Kommission recht eindeutig – und da möchte ich doch wörtlich zitieren. Im selben Bewertungsbericht sagt die Kommission unter anderem zu Österreich, dass die Kommission erwartet, dass die Mitgliedstaaten, die die Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt haben, dies so bald wie möglich tun werden. Andernfalls behält sich die Kommission das Recht vor, von ihren Befugnissen nach den EU-Verträgen Gebrauch zu machen.
Frau Ministerin, Sie haben das schon indirekt gesagt: Der Gerichtshof hat im Urteil gegen zwei Mitgliedstaaten, nämlich Österreich und Schweden, bereits festgestellt, dass diese gegen EU-Recht verstoßen. Das heißt, das ist bereits gültig, und die Kommission kann auf dieser Basis agieren, sprich: Strafen verhängen.
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