Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 134

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Pflegegeld dem tatsächlichen Wertverlust anzupassen. Dies ist in der Vergangenheit aber nicht in ausreichendem Maß geschehen. Seit  seiner Einführung im Jahr 1993 wurde das Pflegegeld erst zwei Mal – 1994 und 1995 valorisiert. 2008 gab es eine Einmalerhöhung.  Der reale Verlust beträgt daher bereits rund 20 Prozent.  Für Pflege­geldbezieher bedeutet das: es steht immer weniger Geld für Pflege und Betreuung  zur Verfügung. Eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes an die Inflation („Valorisie­rung“), damit seine Kaufkraft erhalten bleibt, ist deshalb unumgänglich. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, welcher eine jährliche Wertan­passung des Pflegegeldes an die Inflation („Valorisierung“) beinhaltet.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nun die Verhandlungen über den Punkt 5 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

14.59.38Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Errichtung einer europäischen Transferunion (8504/J)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 8504/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Vor dem Hintergrund der Finanzkrisen und drohenden Staatspleiten in Griechenland, Irland und Portugal, und künftig vielleicht auch in Italien und Spanien, hat die politische Führung der Europäischen Union vor etwa einem Jahr zunächst ein Griechenland-Rettungspaket und in weiterer Folge einen sogenannten Euro-Rettungsschirm beschlossen.

Falsche Weichenstellungen in Brüssel – Milliardengrab Euroland

Beide Maßnahmen, die rund 750 Milliarden Euro an Bürgschaften und tatsächlich gezahlten Steuermilliarden ausmachen, werden zu Recht von zahlreichen Experten zum einen als rechtswidrig, zum anderen auch in der Sache als grundlegend falsch erachtet. Der damals beschlossene Euro-Rettungsschirm, der nur befristet bis 2012 geplant gewesen ist, hat sich zu allem Überdruss aufgrund der nicht enden wollenden Malversationen in Ländern wie Irland oder Portugal als nicht ausreichend erwiesen. Daher hat man auf europäischer Ebene festgelegt, einen zusätzlichen dauerhaften Euro-Rettungsschirm einzurichten, genannt „Europäischer Stabilitätsmechanismus“, oder kurz „ESM“. Dazu hat man eine Reihe von Maßnahmen, genannt „Pakt für den Euro“, beschlossen, die den Euro angeblich stabilisieren sollen.

 


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