vierten Lebensjahr umgehen. Aber diese Vereinbarung gilt schon seit dem Jahr 2009, und, Frau Kollegin, sie gilt bis 2014 und darüber hinaus, weil die Mittel schon zur Verfügung gestellt worden sind. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es bis jetzt 280 Millionen € nur für dieses kostenlose Kindergartenjahr gegeben hat – ich rede gar nicht vom Ausbau –, also man muss schon schauen, wie viel in diese wichtigen, notwendigen Maßnahmen investiert wird. Weil das manchmal untergeht, möchte ich in diesem Zusammenhang aber auch auf die 700 000 € hinweisen, die jährlich, abgewickelt über die Familien GmbH, für projektbezogene Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Dabei geht es dann zum Beispiel auch um Tagesmütter- oder -väterprojekte.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch sagen, dass der Herr Bundesminister jetzt ein Curriculum vorgelegt hat. In der Folge gibt es auch ein Gütesiegel, um diese Projekte außerhalb der institutionellen Kinderbetreuung erstens qualitativ abzusichern, zweitens aber auch auszuzeichnen. Ich glaube, das ist ein guter Weg.
Auch wird – wie schon erwähnt – über die Fortführung beziehungsweise den weiteren Ausbau der Betreuung mit dem Schwerpunkt auf Kindern unter drei Jahren in den Ländern verhandelt. Nachdem von Bundesministerin Heinisch-Hosek jetzt eine Diskussion über die Öffnungszeiten während der Sommer- und Osterferien – oder während der Schulferien allgemein – losgetreten wurde, muss man sagen, dass das erstens Ländersache ist, aber zweitens auch, dass das den Ländern wichtig ist und es viele Länder und Gemeinden gibt, die das schon umsetzen.
Ich möchte nur auf den Kindergarten Bisamberg hinweisen, der immer so ein gutes Beispiel meiner Kollegin Dorli Schittenhelm ist. Er hat das ganze Jahr über geöffnet, und das ist wichtig. Ich glaube, wenn man sagt, dass möglicherweise 14 Tage geschlossen ist, so muss man sich da einiges überlegen, aber das können wir nicht nur seitens des Bundes verordnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte auch zum Antrag von Kollegin Musiol bezüglich des grenzüberschreitenden Kindergartenbesuchs sprechen, der in diesem Zusammenhang behandelt wird. Das ist ein Problem, das Niederösterreich und Wien betrifft und das nicht über eine Artikel-15a-Vereinbarung geregelt werden kann. – So steht es im Antrag.
Die niederösterreichische Landesregierung hat aber gesagt, dass sie Fälle prüft, und es ist tatsächlich so – so die Aussage seitens der Landesregierung –, dass es keine Nachteile mehr für Kinder geben darf, wenn sie grenzüberschreitend in einen Kindergarten gehen.
Das sind alles wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass es Betreuungsplätze gibt, damit es eine Wahlfreiheit gibt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch anmerken, dass neben dem Staat auch den Unternehmen eine zentrale Rolle bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zukommt.
Als Beispiel möchte ich erwähnen, dass es jetzt in sechs Bundesländern – teilweise zum 15. Mal, in der Steiermark zum 19. Mal – den Wettbewerb „Frauen- und familienfreundlichste Betriebe“ gibt, bei dem es um genau diese Maßnahmen geht. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Wie schaut es in den Betrieben aus? Betriebe, die sich besonders auszeichnen und tatsächlich gute Personalpolitik und vieles mehr machen, werden vor den Vorhang gebeten.
In der Folge gibt es dann auch die Möglichkeit, beim Staatspreis teilzunehmen, und das alles unter der Schirmherrschaft unseres Familienministers Reinhold Mitterlehner.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite