Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 236

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Da wir gerade ein bisschen über die Staatsanwälte reden, will ich Ihnen gleich sagen, wie sich Herr Staatschef Pleischl den Staat im Staat vorstellt. Das deckt sich mit der Einschätzung des Kollegen Kopf, deines Klubobmannes. Ich habe vor einiger Zeit begonnen, die Geschichte im Zusammenhang mit der Causa Kampusch aufzuzeigen. Ich gehe jetzt nicht auf die Causa Kampusch ein. Die Ministerin hat sich nach längerem Hin und Her bereit erklärt, dafür zu sorgen, dass die Sache in einer westlichen Staatsanwaltschaft, in der Staatsanwaltschaft Innsbruck, noch einmal aufgeklärt wird, und es wurde ein Ermittlungsrichter eingesetzt.

Dieser Ermittlungsrichter hat mittlerweile umfangreiche Ermittlungen durchgeführt. Ich will Ihnen jetzt nicht sagen, was sie ergeben haben, die Ergebnisse sind nicht ganz ohne. (Ruf bei der ÖVP: Das kann ja nicht sein!) Er hat dann trotz öffentlicher Ankündigung die betroffenen Staatsanwälte als Beschuldigte vorgeladen, nämlich den Oberstaatsanwalt Mühlbacher aus Graz und den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Herrn Dr. Pleischl. Der eine hat öffentlich angekündigt, dass er natürlich sehr gerne mit dem Ermittlungsrichter und der Staatsanwaltschaft in Innsbruck zusam­menarbeiten wird.

Wissen Sie, was sich vorgestern ereignet hat?Der Richter hat beide vorgeladen. Beide wollten ursprünglich gar nicht kommen. Daraufhin musste der Richter einem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Leiter der Staatsanwaltschaft Graz die Vorführung mit der Polizei androhen.

Darauf haben sich die Herren endlich nach Innsbruck bequemt, um sich dort der Aussage zu entschlagen, meine Damen und Herren. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) So, jetzt möchte ich etwas wissen, Kollege Jarolim. Du hast doch damals auch gesagt: Nein, das können wir uns alles nicht vorstellen und das hat ja alles keine Substanz. – Tatsache ist, dass die Ermittlungen in Innsbruck bereits soweit sind, dass beide Herren zuerst gar nicht kommen wollten, denn – Staat im Staat – da entscheidet man ja selber, wann man kommt, während der kleine Hendldieb natürlich sofort durch die Polizei geholt wird.

Der Richter hat ihnen gesagt, er hat sie gewarnt, er wird sie behandeln wie jeden anderen Beschuldigten auch und er lässt sie mit der Polizei vorführen. Daraufhin haben sie sich dann doch nach Innsbruck bequemt, um sich dort der Aussage zu entschlagen, wobei bekannt ist, dass sich beide sogar gegen eine Videoaufzeichnung ausgesprochen und beantragt haben, dass die Videoaufzeichnung abgestellt wird.

Das kann ein Zeuge machen, aber kein Beschuldigter. Also das heißt: Ich, Pleischl, ich, Mühlbacher, beanspruche Sonderrechte, denn wir sind ja Staat im Staat – quod erat demonstrandum.

Es war also das, was dein Klubobmann gesagt hat, wesentlich näher an der Realität der Denke dieser Leute als das, was du vertrittst.

Diese Leute haben die Auffassung, sie entscheiden, wer in diesem Land angeklagt wird und wer nicht, und zwar so, wie es die Freunde gerne haben. Sie entscheiden, ob sie selber belangt werden können oder nicht. Sie entscheiden, ob sie sich einem Verfahren überhaupt stellen oder nicht, und sie entscheiden dann, wie es mit ihnen weitergeht. Und deswegen, Frau Bundesministerin, fordere ich von Ihnen die Suspen­dierung dieser zwei Herren, und zwar so lange, bis die Ermittlungsverfahren abgeschlossen sind. (Beifall beim BZÖ.)

In jedem anderen Land, meine Damen und Herren, würden Behördenleiter, die derart massiv unter Verdacht stehen und nicht einmal mehr bereit sind, an der Aufklärung mitzuwirken – weil Staat im Staat –, sofort suspendiert werden. Ich verlange von Ihnen, Frau Bundesminister, dass Sie beide Herren von ihren Funktionen bis zum Vorliegen


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