Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 37

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dungen von 50 auf 60 in der Stufe 1 erhöht worden und in der Pflegestufe 2 von 75 auf 85. Das ist sozusagen ein gewisser Etikettenschwindel, weil sich der Bund dort na­türlich einiges an Geld erspart – zwischen 2011 und 2014 360 Millionen €. Wenn der Bund jetzt sagt, dass er von den 685 Millionen €, die gemäß dem Pflegefondsgesetz notwendig sind, zwei Drittel zuschießt, dann muss man dazusagen, dass er in Wirk­lichkeit ja nur 100 Millionen € zahl, weil er den Rest ja schon vorher eingespart hat. – Herr Bundesminister, das ist da eine, was ich kritisieren möchte.

Das andere ist die Inseratenkampagne, die vom ehemaligen Vizekanzler und Finanz­minister Pröll durchgeführt worden ist. Wir haben eine Anfrage gestartet, und da kommt heraus, dass der ehemalige Herr Finanzminister Pröll 674 000 € für die Inseratenschal­tung ausgegeben hat. – Sehr geehrte Damen und Herren, diese 674 000 € wären viel besser bei den Pflegebedürftigen aufgehoben. (Beifall beim BZÖ.)

Die derzeitige Finanzministerin Fekter macht jetzt ebenfalls eine Inseratenkampagne, im Rahmen derer sie affichiert:

„Pflegegeld-Anträge werden nicht mehr von 303 verschiedenen Stellen abgewickelt – sondern zentral vom Bund: Das macht’s klarer, einfacher und schneller.“

Es gibt in Zukunft acht Entscheidungsträger, das ist ja alles in Ordnung, aber das brau­che ich nicht zu inserieren. Das Geld brauche ich für die Pflegebedürftigen und nicht für Inserate.

Geschätzte Damen und Herren, wir vom BZÖ fordern seit Jahren ein Gesamtkonzept im Pflegebereich, und das wird vom Rechnungshof auch so untermauert. Jetzt kommt es endlich einmal zu einer Lösung. Und ich muss schon eines sagen: In diesem Be­reich hat sich seit dem letzten Sozialausschuss einiges getan, denn da war es ja noch so, dass dieses Gesetz bis 2014 befristet gewesen wäre. Das hätte aber geheißen, dass man alles wieder rückgängig machen hätte müssen, wenn es ein Veto aus ir­gendeinem Bundesland gibt. Diese Befristung ist jetzt einmal vom Tisch, und das ist gut so. Das war auch ein Grund dafür, dass wir dem heute zustimmen.

Aber auch die Übertragung der Pflegegeldverwaltung an den Bund bringt eine riesige Verwaltungsvereinfachung. Es kommt zu einer deutlichen Reduktion der Entschei­dungsträger. In Zukunft gibt es noch acht Entscheidungsträger. Wir wollten überhaupt nur einen, wie Sie wissen, Frau Kollegin Csörgits. Wir haben auch gemeinsam einen entsprechenden Entschließungsantrag formuliert, in dem die Bundesregierung aufge­fordert wird, die Zahl der Entscheidungsträger von acht noch weiter zu reduzieren. Jetzt findet halt jeder seinen Entscheidungsträger dort, wo er versichert ist. Es gibt zwei auszahlende Stellen: die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und die PVA.

Es ist wichtig, dass von 280 Landesstellen und 23 Bundesstellen auf acht reduziert worden ist. Das ist ein riesiger Schritt, geschätzte Damen und Herren, und das soll auch zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Bisher hat die Bearbeitung von Anträgen bis zur Bescheiderstellung oft länger als drei Monate gedauert, also mehr als 90 Tage, und in Zukunft soll alles schneller gehen, die Verfahren sollen vor allem inner­halb von zwei Monaten abgewickelt werden. Das soll auch zu Einsparungen bei den Ländern und Gemeinden führen.

Ebenfalls wichtig ist, dass es zu einer Kompetenzbereinigung kommt, um die adminis­trativen Belastungen kleinerer Träger – ich erinnere an dieser Stelle an die Versiche­rungsanstalt des Österreichischen Notariats – zu minimieren, und vor allem zu einer Vereinheitlichung der Auszahlungstermine des Pflegegeldes. Bisher ist in einigen Bun­desländern im Vorhinein ausbezahlt worden, in anderen wiederum im Nachhinein, und das wird nun vereinheitlicht.

Das sind die entscheidenden Schritte in diesem Bereich.

 


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