Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 53

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Stellung genommen hat. Wir sind die Einzigen, die das aufzeigen und daher auch ge­prügelt werden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Frau Kollegin, Sie können sich gerne hier herausstellen und dazu auch Stellung be­ziehen. Sie schreien immer nur von hinten heraus. Es ist ja eine Tatsache – wir haben es heute schon mehrmals erwähnt –: Das sind ja nicht nur die „bösen“ Freiheitlichen, die darauf hinweisen, nein, auch der Hauptverband kritisiert das Gesetz, die PVA kri­tisiert das Gesetz.

Die PVA hat hiezu ein Fallbeispiel gebracht, wie sich das dann in der Praxis auswirken würde, nämlich – ich zitiere aus dem Papier der PVA –:

Das würde dazu führen, dass Unionsbürger beziehungsweise deren Familienange­hörige ohne jede Integration mehr oder weniger unverzüglich einen Anspruch auf Pfle­gegeld erhalten würden. In der praktischen Auswirkung würde das bedeuten, ein deut­scher Staatsbürger bezieht ausschließlich eine deutsche Rentenleistung, verlegt sei­nen Wohnsitz nach Österreich. Seine Ehefrau ist russische Staatsbürgerin und bezieht keine eigene Rente. Beide sind pflegebedürftig. Der Ehegatte stellt in Deutschland kei­nen Pflegegeldantrag, da in Österreich das Pflegegeld höher ist. Da er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt, muss er dennoch auch Beiträge zur deut­schen Pflegeversicherung leisten. Obwohl der Versicherte mit seiner Ehegattin stets der deutschen sozialen Sicherheit angeschlossen war, würde er nunmehr von Öster­reich für sich und seine Gattin das Pflegegeld in voller Höhe erhalten, während er die Beiträge in Deutschland entrichtet. – Zitatende. (Beifall bei der FPÖ.)

Und das ist nicht etwas, was wir „böse“ Freiheitliche hier aufdecken. Das ist das, Herr Bundesminister, das ist das, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist das, was die PVA sagt! Und wenigstens der könnten Sie glauben. (Abg. Strache: Das wird alles in Abre­de gestellt! Gibt es alles nicht! – Abg. Kickl: Es kommt noch viel dicker!) Immerhin kann man der PVA ja wohl nicht unterstellen, dass sie freiheitlich angehaucht ist.

Genau das ist es: Wir exportieren hier Gelder. Die Frage stellt sich mir schon, weil Sie so aggressiv sind. Wir haben hier offensichtlich in ein Wespennest gestochen, denn es scheint Sie ja ganz massiv zu stören, dass wir da nicht mitgehen, was mich eigentlich ein bisschen verwundert. Sie hätten doch damit rechnen können, dass wir, wenn Leute begutachtet werden, wenn Leute Geldleistungen bekommen, die niemals in das öster­reichische Sozialsystem einbezahlt haben, da niemals mitgehen werden! Das kann Sie doch nicht wirklich ernsthaft überraschen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe schon ein bisschen den Verdacht, dass diese Geschichte noch lange nicht das Ende des Tages ist, dass da noch einiges hinten nachkommen wird, aber das wer­den wir in den nächsten Monaten sehen. Sie haben das zu verantworten. Die Frage stellt sich dann schon, ob es wirklich Sinn der Sache ist, dass die sauer verdienten Steuergelder der Österreicherinnen und Österreicher an Leute ausbezahlt werden sollen, die in dieses System niemals etwas einbezahlt haben. Das ist sicherlich nicht unser Weg! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber es gibt auch noch einen zweiten Aspekt in diesem Gesetz, der heute überhaupt noch nicht erwähnt worden ist. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Da geht es darum, dass wir den behinderten Menschen, den kranken Menschen, den pflegebe­dürftigen Menschen auch ihr Selbstbestimmungsrecht erhalten wollen. Unsere Angst, dass das wegkommen wird, ist besonders groß, denn, Herr Bundesminister, es steht in den Erläuterungen:

„Sofern der Charakter eines prinzipiell auf Geldleistungen beruhenden Systems ge­wahrt bleibt“.

Und dieser Begriff „prinzipiell auf Geldleistungen beruhenden Systems“ lässt bei uns schon die Alarmglocken läuten.

 


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