Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 59

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Die Sache ist einfach so, dass sie in vielfacher Weise von großen menschlichen Dra­men gekennzeichnet ist, wo es keine Abhilfe gibt. Aber wenn ein 25-jähriger Mörder ein Pensionsempfänger ist, dann wird man sich in diesem Haus doch wohl noch aufregen dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.12.25

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Abgeordneter Fichtenbauer, so bitte nicht! Jede Emotion ist verständlich. Aber wir diskutieren hier eigentlich nicht über Emotionen (Ruf bei der FPÖ: Der Minister schon!), sondern wir diskutieren, hoffe ich, darüber, wie die Situation von pflegebedürftigen Menschen verbessert werden soll. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Das eine, nämlich die Situation und die Verbesserung für pflegebedürftige Menschen, hat mit dem, was Sie jetzt diskutiert wissen wollen und auch schon die ganze Zeit dis­kutieren, überhaupt nichts zu tun!

Worum geht es? – Noch einmal: Egal, wer ein Verbrechen begeht, verdient eine Strafe. Egal, wer Kinder missbraucht, tötet oder sonst ein Verbrechen an Kindern begeht – unabhängig von der Staatsangehörigkeit –, verdient eine Verurteilung, wenn er das Verbrechen begangen hat. Klar! Aber, bitte, was hat das mit dieser Debatte zu tun? Was hat das damit zu tun, dass es Menschen gibt – Österreicher, Serben, andere Staatsangehörige –, die unabhängig von ihrem Alter eine Sozialleistung erhalten?

Zu dem Beispiel, das Sie vorhin gebracht haben, nämlich des 55-jährigen Menschen mit einem Bein, sage ich Ihnen eines: Ginge es nach der FPÖ in Vorarlberg, dann wür­de dieser Mensch überhaupt keine Chance haben, eine Invaliditätspension zu erhalten, weil die FPÖ dort, ausgehend von der Debatte über diesen 25-jährigen Menschen, ei­nen Antrag auf Verschärfung des Invaliditätspensionsrechtes gestellt hat. – So schau­en leider auch die Realitäten aus! (Ruf bei der FPÖ: Das ist unwahr!)

Das heißt: Sie stellen sich hier her, vertreten den 55-jährigen Einbeinigen oder tun so, als ob Sie ihn vertreten würden, und zur gleichen Zeit benutzen Ihre Kollegen in den Bundesländern diesen Fall, um noch härtere und noch brutalere Regelungen, als das Recht in dieser Frage es vorsieht, zu verlangen.

Es ist zweifellos nicht einfach – das hat auch der Minister erklärt –, ja, es ist zweifellos nicht einfach, egal, ob man 25, 35 oder 55 Jahre alt ist, egal, ob man Österreicher oder Serbe oder sonstiger Staatsangehöriger ist und hier arbeitet, zu einer Invaliditätspen­sion zu kommen.

Das sollten Sie zum Anlass nehmen, darüber zu diskutieren, wie man das ändern kann – aber nicht mit billigen Emotionen aufschaukeln! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

13.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Klubobmann Abgeordneter Strache gemeldet. – Bitte.

 


13.15.16

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsi­dent! Herr Sozialminister! Frau Finanzministerin! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Ich denke schon, dass man das eine oder andere klarstellen muss. Wenn heute von dem 25-jährigen zugewanderten Menschen, der in Vorarlberg gelebt hat, gespro-


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