Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 81

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Wir müssen die immer weniger werdenden jungen Menschen auch für diesen Bereich interessieren.

Die Förderung des beruflichen Umstieges ist ein kleines Segment, aber es werden so viele Beispiele, so viele Fälle an mich herangetragen, wo Leute sagen: Ich möchte das machen! Ich möchte das machen nicht aus einer Laune und Lust heraus, sondern weil ich eben überzeugt bin, hier meinen Beitrag leisten zu können, weil das meine Aufgabe ist! – Und da muss ich zuerst arbeitslos werden, damit ich unterstützt werde?! Das kann es ja nicht sein: Zuerst arbeitslos werden, damit ich alle Förderungen bekomme, aber wenn ich in einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis bin und mich umschulen lassen möchte, dann bekomme ich nichts!

Dass es ein Problem ist, haben ja auch, sofern ich das richtig gehört habe, die So­zialreferenten bei ihrer letzten Konferenz in Linz diskutiert, und sie haben auch an Sie, Herr Bundesminister, die Bitte gerichtet, da eine Lösung zu finden. Nichts anderes möchte ich mit diesem Antrag erreichen, beziehungsweise möchte ich Sie auch zum Nachdenken anregen, dass wir in Zukunft in einem Gesamtkonzept Pflege sehr viele Bereiche, wo wir zwar bis jetzt einige Dinge angegangen sind, aber noch lange nicht das, was möglich ist, mit einbinden müssen, damit wirklich auch in Zukunft auf allen Ebenen die Pflege gesichert ist. (Beifall beim BZÖ.)

14.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.21.36

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben uns mit den fünf Entschließungsanträgen sehr eingehend befasst, konnten ihnen aber im Sozialschuss aus unterschiedlichen Motiven nicht unsere Zustimmung geben.

Wenn zum Beispiel in einem Antrag gefordert wird, die Betreuungsrechte von Laien auszuweiten: Das ist ja gut und schön, wenn Sie das so meinen, aber haben Sie schon einmal daran gedacht, dass auch die Belastbarkeit hier ein Faktor ist? Man kann nicht, weil es einem gerade ins politische Programm passt, sagen: Da müssen wir alles auf­machen! Die Leute, die hier Betreuung machen, auch innerhalb der Familien, sind einer enormen Belastung ausgesetzt; und wir denken, dass im Regelfall diese eine Be­treuung ausreicht. Deshalb wollten wir hier nicht weiter gehen, weil die Frage der Über­lastung ein wichtiges Kriterium ist.

Zur Einführung des Gütesiegels. – Ich habe die Diskussion jetzt mit sehr großem In­teresse gehört: Am Vormittag sind wir gegen jede Zuwanderung, am Nachmittag ge­stehen wir ein, dass wir wichtige Aufgaben im Land nicht mehr wahrnehmen können und doch Zuwanderung brauchen – was richtig ist! Dass wir nicht alle nehmen können, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, und dass es hier zu Fehlleistungen kam oder kommt, das ist keine Frage. Aber bitte, da sind wir alle verpflichtet, Meldung zu machen, denn Meldung macht Handlung möglich. Wenn man es nicht weiß, dann kann man es nicht abstellen. Eine Änderung allein in der Legistik würde die Dinge hier nicht besonders verändern.

Wir machen – der Herr Minister hat schon davon gesprochen – sehr genaue Unter­suchungen und stellen dort viel mehr interne Konflikte über den Lauf des Pflegegeldes statt, aber nicht so sehr über die Qualität der Betreuung. Ein Gütesiegel als solches, denke ich, würde hier nichts lösen. Vielmehr löst hier das Problem der Pflegefonds, den wir heute schon diskutiert und auch beschlossen haben, damit wir mobile Einrich­tungen haben.

 


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