Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 275

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„Die Einnahmen aus Versteigerungen fließen dem Bund zu und sind zweckgebunden für Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung zu ver­wenden.“

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Wir meinen nämlich, dass wir diese Mittel nicht rein zum Budgetlochstopfen der Regierung verwenden sollten.

Ein letzter Satz: Es gibt auch Auswüchse, das sehen Sie beim TOP 41; auch dazu ein Antrag. Da wurde die Energiebranche praktisch übersubventioniert, das war ein Vorgriff auf die dritte Periode mit rund 90 Millionen €. Das betrifft die Energie AG Ober­öster­reich, den VERBUND und die Wien Energie, die sich natürlich auf Rechts­sicherheit berufen, weil es einen Bescheid dazu gibt. Das verstehe ich auch, es gibt auch Rechtsgutachten, die das untermauern. Letztlich haben Sie, Herr Minister, damit drei Gaskraftwerke forciert, aber wir sollten eigentlich Klimaschutz betreiben.

Das war mit Sicherheit der falsche Ansatz. Sie haben sogar in Ihr eigenes Regierungs­programm hineingeschrieben, dass man das nicht machen sollte und Vorgriffe jeden­falls keine Belastung für den Steuerzahler bringen sollten. Genau das Gegenteil ist passiert. Da frage ich Sie: Was machen Sie jetzt?

In Summe ist dieses Gesetz abzulehnen. (Beifall beim BZÖ.)

22.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, Schenk, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1393 d. B.): Bundesgesetz über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Emissionszertifikate­gesetz 2011-EZG 2011) (1460 d. B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten(Emissionszertifikategesetz 2011-EZG 2011) (1460 d. B.) in der Fassung des Berichtes des Umweltausschusses (1393 d.B.) wird wie folgt geändert:

Der letzte Satz im § 21 der Regierungsvorlage lautet wie gefolgt:

„Die Einnahmen aus Versteigerungen fließen dem Bund zu und sind zweckgebunden für Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung zu ver­wenden.“

Begründung

Mit den Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten, die dem Bund zufließen, werden zukünftig diverse Budgetlöcher gestopft werden. Zweckwidmung der


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