Die Wortmeldungen erfolgen zu den einzelnen Untergliederungen, sofern die Debatte zu diesen nicht zusammengefasst ist.
Die Behandlung der Untergliederungen 14 und 30 wird in je zwei Debatten geteilt.
Die vorgesehenen Rubriken werden am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten. Die Sitzung wird danach unterbrochen.
Entschließungsanträge können bei den jeweiligen Untergliederungen eingebracht werden.
Die Abstimmung in zweiter Lesung sowie die dritte Lesung über das Bundesfinanzgesetz 2012 samt Anlagen werden nach der Beratung der Rubrik 5 sowie des Textes des Bundesfinanzgesetzes und der restlichen Teile der Anlagen stattfinden. Im Anschluss daran erfolgen die Abstimmungen über die Entschließungsanträge in der Reihenfolge ihrer Einbringung.
Die Redezeitregelung für die Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 GOG wird nicht in Anspruch genommen, sondern bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regierungsmitglied beziehungsweise bei Überschreitung der 10 Minuten für jeden für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständigen Staatssekretär wird die überzogene Redezeit jeweils auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.
Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staatssekretäre wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet. Ausgenommen davon ist die Redezeit des Bundeskanzlers sowie des Vizekanzlers bei der unter der Rubrik 0 und 1 abgehaltenen Generaldebatte, sofern diese jeweils die Dauer von 20 Minuten nicht überschreitet.
Über diese Vorschläge hat der Nationalrat abzustimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Vorschlägen zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesfinanzgesetz 2012 samt Anlagen (1510 d.B.).
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Rubrik 0, 1 (Recht und Sicherheit)
UG 01: Präsidentschaftskanzlei
UG 02: Bundesgesetzgebung
UG 03: Verfassungsgerichtshof
UG 04: Verwaltungsgerichtshof
UG 05: Volksanwaltschaft
UG 06: Rechnungshof
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