Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 97

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 30, März 2012 ein Paket zur Sanierung des Bundeshaushalts vorzulegen, dass folgende sieben Kernbe­reiche enthält:

1. Staats- und Verwaltungsreform

Laut sämtlichen Experten liegt in einer umfassenden Staats- und Verwaltungsreform ein Potenzial zur Senkung der Staatsausgaben von mehreren Milliarden Euro. So be­rechnet das WIFO im Bereich der Verwaltung kurzfristige und sofort erzielbare Kosten­senkungsmöglichkeiten von 1,1 Milliarden Euro und langfristig von mindestens 2,5 Mil­liarden Euro, andere Experten und Institutionen gehen von noch höheren möglichen Ausgabensenkungen im Bereich von Staat und Verwaltung von bis zu 5 Milliarden Eu­ro aus. Dazu gehören eine Deregulierung auf allen staatlichen Ebenen, eine Straffung der Behördenorganisation (beispielsweise die Verschlankung der aufgeblähten Verwal­tung, etwa der 99 Bezirksverwaltungsbehörden, inkl. 15 Statutarstädte, die Zusammen­legung der Wetterdienste oder die Abschaffung völlig überflüssiger Behörden und Äm­ter wie der Burghauptmannschaft), Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und ei­ne Harmonisierung von Gesetzesbestimmungen, die Zusammenführung von Finanzie­rungs-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung (etwa bei den Landeslehrern oder im Bereich der Krankenanstalten), ein effizienteres Personalmanagement und die Flexibi­lisierung des Personaleinsatzes, Ausgliederungen und eine Generalreform des öster­reichischen Schul- und Bildungssystems mit einer Reduktion der Verwaltungs- und Kompetenzebenen. Weiters lassen sich allein im Bereich der jährlichen Gemeindeaus­gaben (Stichwort: Zusammenlegungen von Gemeinden mit weniger als 2 500 Einwoh­nern) zumindest 10 Prozent der gegenwärtigen Gesamtkosten von rund 15 Milliarden Euro, also 1,5 Milliarden Euro, an Einsparungen lukrieren.

2. Reform des Pensionssystems

Allein durch eine Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme, die Ab­schaffung von Pensionsprivilegien, eine zügige Angleichung des unterschiedlichen Pen­sionsalters von Frauen und Männern sowie eine forcierte Heranführung des tatsächli­chen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter rechnet das IHS mit einem jährlichen Ein­sparungspotential von rund 1,8 Milliarden Euro. Dieses Einsparungsziel muss nicht nur sozial verträglich und gerecht lukriert werden, sondern das Pensionswesen durch eine nachhaltige Systemreform, wie sie das BZÖ seit langem fordert (Stichwort: BZÖ-Pen­sionskonto), finanzierbar gemacht und gesichert werden.

3. Reform des Gesundheitssystems

Gleiches gilt für das Gesundheitssystem, dessen jährliche Gesamtkosten von rund 30 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln laut WIFO-Berechnungen an Kostenreduzie­rungsmöglichkeiten allein durch Strukturreformen, Vereinheitlichungen (Stichwort: Zu­sammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger) und tatsächlich bedarfsgerechter Optimierungen ein Potenzial von jährlich etwa 4,5 Milliarden Euro beinhalten. (Nicht eingerechnet ist dabei das enorme volkswirtschaftliche Gewicht eines modernen, auf Prävention und Krankheitsvermeidung statt auf Behandlung ausgerichteten, modernen und zukunftsfähigen Gesundheitssystems.)

4. Reform des Förder(un)wesens

Nach Berechnungen von WIFO und Statistik Austria betragen die Kosten der von Bund, Ländern und Gemeinden jährlich gewährten Förderungen und Subventionen ge­genwärtig rund 18,5 Milliarden Euro, wobei in weiten Bereichen weder Sinnhaftigkeit noch Effizienz und Kontrolle über den Einsatz dieser Fördermittel gewährleistet sind. Das Einsparpotenzial durch Evaluierung und Optimierung des Subventions- und För­derwesens und der Förderstruktur wird mit bis zu 5 Milliarden Euro jährlich beziffert,


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