Bundesgesetz BGBl. I Nr. 115/2009, mit dem das Mineralrohstoffgesetz („MinroG“) und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wurden, („Bergbauabfallgesetz“) ins nationale Recht umgesetzt. Um die Überführung von bei Inkrafttreten der Bergbaurichtlinie bereits bestehenden Abfallanlagen in das Regime des Bergbauabfallrechtes, wie in der Bergbauabfallrichtlinie vorgesehen, zu gewährleisten, ist im Sinne der Rechtssicherheit und Klarstellung, welche auch zur Vereinfachung der bezughabenden Verwaltungsabläufe beiträgt, eine Ergänzung der Übergangsbestimmungen des MinroG erforderlich. Dieser Abänderungsantrag sieht die entsprechende zu ergänzende Regelung im MinroG vor.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über TOP 31: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1386 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über TOP 32: Entwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden, in 1572 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Venier, Kolleginnen und Kollegen, ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen und ein Zusatzantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes folgend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 § 2.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite