Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 267

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sie 1938 bereits seit mindestens zehn Jahre einen Wohnsitz in Österreich hatten. Und das sind, wie Kollege Keck es eben ausgeführt hat, Menschen, die heute älter als 80 Jahre sind und Opfer des Krieges oder Opfer von politischer Verfolgung gewesen sind und darüber hinaus auch noch schwere bleibende gesundheitliche Schäden erlitten haben. Und wenn man weiß, dass die Verfahrensdauer solcher Anträge oft viele Monate betragen hat – in Kärnten zum Beispiel 20 Monate –, dann liegt diese Verfahrensdauer bei den Angelegenheiten, die beim Bundessozialamt angesiedelt sind, weit unter sechs Monaten. Ich bin mir daher sicher, dass durch diese neuen Strukturen und durch die Nutzung der Synergien künftig auch in diesem Bereich ein rascherer Verfahrensabschluss erreichbar und auch eine bessere Betreuung der Betroffenen vor Ort gewährleistet wird. (Beifall bei der SPÖ.)

22.29

22.29.40

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird, in 1633 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Csörgits, Klikovits, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z 7 bezieht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Csörgits, Klikovits, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich stelle ausdrücklich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehr­heit gegeben ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Auch hier stelle ich wieder ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zwei­drittelmehrheit fest.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1664 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

 


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