Da dieses Verlangen auf namentliche Abstimmung von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Vorgangsweise ist bekannt.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Tadler, Kolleginnen und Kollegen sind, „Ja“-Stimmzettel, also die grauen Stimmzettel, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel, das sind die rosafarbenen, in die Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.
Zur Stimmenauszählung unterbreche ich die Sitzung.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.46 Uhr unterbrochen und um 19.50 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Abgegebene Stimmen: 165; davon „Ja“-Stimmen: 3, „Nein“-Stimmen: 162. (Rufe: Wer? Wer?) Das ist dann im Protokoll nachzulesen, wie soeben bekannt gegeben.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Tadler, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Auer Jakob;
Donnerbauer Heribert;
Gartlehner.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Josef;
Bartenstein, Bayr, Becher, Belakowitsch-Jenewein, Binder-Maier, Brosz Dieter, Buchmayr;
Cap, Csörgits;
Deimek, Dolinschek, Donabauer Karl, Doppler, Durchschlag;
Eßl;
Fazekas, Fichtenbauer, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;
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