Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 129

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Grosz, ich bleibe dabei, dass wir hier am Rednerpult keine Verurteilungen, keine Vorverurteilungen aus­sprechen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist das jetzt der Ordnungsruf auf Bestellung?) Man kann Vermutungen anstellen, das ist allemal erlaubt, aber keine Verurteilungen. Wir sind hier kein Gericht.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.

 


15.08.47

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Kollege Grosz legt es ja eigentlich immer darauf an, zur Krönung eines gelungenen BZÖ-Auftritts des Kollegen Grosz gehört ein Ordnungsruf, sonst ist er nicht abgerundet und nicht abgeschlossen. Heute ist der Auftrag misslungen, Kollege Grosz; vielleicht geht es beim nächsten Mal. (Abg. Grosz: Vielleicht überlegt es sich die Präsidentin!)

Im Übrigen werden wir, das sage ich Ihnen auch klar, Herr Kollege Grosz, von Ihnen keine Belehrungen annehmen, als Mitglied einer Partei, die sich alle fünf, sechs, sieben Jahre neu gründen muss, um verschiedensten Beschuldigungen und Verdäch­tigungen aus dem Weg zu gehen. Das sicher nicht. Jeder soll vor seiner eigenen Tür kehren, da haben Sie genug zu tun, Herr Kollege Grosz! (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, kehren wir wieder zurück zur Sachlichkeit, reden wir über dieses Gesetz, das da auf dem Tisch liegt. Die Verdächtigungen, die Sie da ausgesprochen haben, Kollege Grosz, die sind völlig fehl am Platz. Ja, es hat Aufregung gegeben über dieses Gesetz, von verschiedenen Seiten, keine Frage. Aber nein, es war überhaupt keine Intention da, eine Berufspflicht, eine Verschwie­gen­heitspflicht „auszulöschen“, wie Sie es in Ihrer Diktion sagen, oder in anderer Weise in Rechte oder Grundrechte einzugreifen.

Die Intention haben die Frau Bundesministerin und auch ihre Mitarbeiter bei dem Gespräch ja auch klar auf den Tisch gelegt, wo Sie Ihre Teilnahme leider verweigert haben. Die Intention war, etwas zu beschleunigen, etwas zu vereinfachen. Das mag nicht ganz gelungen sein, auch das soll man nicht unter den Tisch fallen lassen, aber wir haben uns gemeinsam zusammengesetzt und eine Lösung gefunden – in einer Runde mit Expertinnen und Experten, mit Betroffenen, mit leider nur vier Fraktionen, da sich das BZÖ dieser Diskussion ja verweigert hat.

Sie wären auch nicht gezwungen gewesen, einen Punschkrapfen zu essen, Kollege Grosz (Ruf bei der FPÖ: Soletti!), Sie können das nächste Mal ruhig kommen, das ist kein Problem. Wir haben gemeinsam eine Lösung gefunden, die einfach das, worum es uns geht, ermöglicht, nämlich die Verschwiegenheitsrechte und Verschwiegen­heitspflichten von verschiedenen Berufsgruppen weiterhin unangetastet zu lassen. Es hat auch die Frau Bundesministerin in der Diskussion immer wieder betont, wie wichtig ihr das ist.

Auf der anderen Seite geht es darum, eine Alternative aufzutun, um zu einer beschleu­nigten Klärung bei der Beschlagnahme von Unterlagen zu gelangen und damit das zu erreichen, was die Intention war und was der Kollege Grosz offensichtlich nicht ermög­lichen möchte, nämlich wenn es unproblematisch ist, einfach eine schnelle Ent­scheidung zu finden, schnell die Unterlagen herauszubekommen beziehungsweise die, die notwendig sind, verwerten zu können und damit im Interesse aller Beteiligten zur Verfahrensbeschleunigung und zur Aufklärung beizutragen.

Das ist die Intention gewesen. Das ist sie nach wie vor, und mit dem Gesetz, so wie wir es gemeinsam verändert haben, wie es dann eben in abgeänderter Form auch im


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