Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 154

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wird nicht funktionieren. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und FPÖ.)

Trotzdem sehe ich auch hier Bewegung, vor allem bei den Regierungsparteien, ver­stärkt dieses wichtige Angebot, das es gibt, auch wahrzunehmen.

Das, was ich noch sagen wollte, ist, dass wir heute einiges zur Kenntnis nehmen, aber dass es auch einige Beiträge, einige Petitionen gibt, wo wirklich schon ein Ergebnis herausgekommen ist. Das ist auch gut, denn gerade diese Kenntnisnahme verwirrt manche, weil sie sagen, das kommt dann in irgendeine Schublade und es wird nichts mehr gemacht. Aber heute sind einige Petitionen dabei, wo es schon ein Ergebnis, eine Verbesserung gibt, etwa ein zusätzliches Wachzimmer in Krems und so weiter. Hier, so glaube ich, haben wir im letzten Petitionsausschuss sehr gut gearbeitet.

Was ich auch noch in diesem Zusammenhang sagen möchte, ist, dass wir im letzten Petitionsausschuss sehr viele Petitionen des Gemeinderates Graz hatten. Diese hat der Kollege Grosz richtigerweise eingebracht. Da möchte ich die Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, dass österreichweit die ganzen Petitionen, die in Gemein­deräten beschlossen werden, nicht vom Gemeinderat automatisch an den Petitions­ausschuss übermittelt werden können, sondern das muss, wie bei allen Einzelpe­titionen, ein Abgeordneter des Nationalrates machen.

Daher würde ich Sie wirklich bitten, in Ihrer Region, in Ihrer Heimat, in Ihrer Stadt, in Ihrem Ort zu schauen, ob es Gemeinderatspetitionen gibt, die mit Bundes­angele­genheiten befasst sind, diese aufzunehmen und auch dem Petitionsausschuss zu übermitteln, denn es kann nicht sein wie in der Stadt Graz: Da hatten wir zwölf Petitionen, die würden dort liegen, und niemand würde etwas tun. Daher würde ich Sie um Übermittlung bitten.

Andererseits möchte ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, auch daran erinnern, dass, wenn eine Bürgerinitiative abgeschlossen ist, dann die Parlamentsdirektion darüber informiert, was damit geschehen ist. Bei einer Petition muss das derjenige, der sie eingereicht hat, tun, also der Abgeordnete zum Nationalrat. Sie, meine sehr geehr­ten Kolleginnen und Kollegen, haben die Pflicht, Ihre Bürger, die auf dieser Petition stehen, darüber zu informieren, was damit geschehen ist, denn sonst ist das wirklich nur vordergründig: Man bringt etwas ein und sagt, es wird schon irgendetwas pas­sieren, man macht vielleicht in seiner Region ein bisschen Wirbel, aber geschehen tut dann nichts.

Darauf möchte ich noch einmal hinweisen, denn das sind Dinge, die wir auch in unseren gemeinsamen Gesprächen durchbesprochen haben, wo wir gemeinsam auch das Interesse haben, dass wir noch besser werden, dass neue Ideen kommen. Wir haben bei der letzten Sitzung wieder einige neue Ideen geboren, auch in Richtung Entwicklung direkter Demokratie. Wir werden auch über den Tellerrand schauen, wir werden uns gerade jetzt, da die Europäischen Bürgerinitiativen und Europäischen Volksbegehren aktuell sind, anschauen, was im Europäischen Parlament diesbezüglich los ist, was wir von dort für uns übernehmen können, was wir von dort lernen können.

Also: Der Petitionsausschuss mit Bürgeranliegen ist ein sehr lebendiger Ausschuss, da wird gearbeitet, da wird im Sinne der Bürger versucht, das Beste für ihre Anliegen zu erreichen. – Danke. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

16.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Haubner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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