Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 154

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Aber warum Unternehmen nicht auch einem Spendenverbot unterliegen sollen, so wie in Großbritannien zum Beispiel, die öffentliche Aufträge bekommen haben, die gerade dabei sind, sich bei öffentlichen Ausschreibungen zu bewerben, ist nicht klar. Es ist doch völlig naheliegend, warum da ein Spendenverbot hergehört! Oder jene Unter­nehmungen, die staatliche Förderungen und Hilfen in Anspruch nehmen und zur Stunde zum Beispiel noch davon profitieren: Wieso soll – Landeshauptmann Niessl hat das interessanterweise auch geäußert, vielleicht hat er ja einen Verdacht in Richtung ÖVP – es zugelassen sein, dass Banken, die mit Milliardenhaftungen vom Steuer­zahler begünstigt werden, die Milliarden an Partizipationskapital von Steuerzahlern drinnen haben, auf andere Weise völlig unerkannt der ÖVP, der SPÖ und wem sonst noch Geld zustecken? Unerkannt! Das muss sich aufhören! (Beifall bei den Grünen.)

Das gehört genauso unter das Verbot, dass Banken, die Sie zunächst auf Ihre Art und Weise mit retten, dann die Parteien noch quasi mit Kickbacks dafür ausstatten. Das geht nicht! Das ist doch eine logische und sinnvolle und nachvollziehbare Forderung, die wir in die Verhandlungen einbringen werden. Das ist hier nicht einmal erwähnt.

Wir wissen doch ganz genau, wie es bis jetzt war, dass Banken und Versicherungen insbesondere die ÖVP mitfinanziert haben. Wenn dieser Zustand schon so bleiben soll und wenn wir jetzt angeblich eine Transparenzoffensive vor uns haben (Ruf bei der ÖVP: Hellseher!), dann müssen Sie das zumindest offenlegen. Besser noch: Diese Teile gehören aus naheliegenden, aus hygienischen Gründen verboten! (Neuerlicher Ruf bei der ÖVP: Hellseher!) – Zwischenrufe bei der ÖVP?

Apropos Verbot: Wenn Sie sich zu diesen Mindeststandards, auf die sich die fünf Parteien schon an verschiedenen Stellen geeinigt haben, nicht durchringen können, dann bleibt Ihr Verhaltenskodex, Ihr Funktionärskodex – oder wie immer Sie das nennen – nur Makulatur. Wenn Sie sich nicht zu ganz geraden, klaren und offenen Bestimmungen mitverpflichten und die Verhandlungen im Parlament weiter blockieren, dann können Sie Ihren Verhaltenskodex wieder wegwerfen, weil er nichts wert ist, wenn Sie an anderer Stelle, dort, wo es um wirkliche Gesetze geht, blockieren.

Wir wissen es ja auch von den Gesprächen, die sonst geführt werden, dass es vor allem die ÖVP ist, die nach wie vor verhindert, dass Strafbestimmungen vorkommen. Es ist doch vom Kanzleramt an die Medien, im Netz nachlesbar, ein Entwurf zu diesem Gesetz ausgesandt worden, das Strafrechtsbestimmungen vorgesehen hat. Völlig zu Recht! Wo sind die jetzt? – Wir haben sie nicht gefunden.

Herr Staatssekretär, aber auch Herr Bundeskanzler! Sie werden uns erklären müssen, warum die nicht mehr drinnen ist. Wir haben unseren Verdacht. In Deutschland gibt es enorm hohe Haftstrafen, die an der Stelle für Wirtschaftsprüfer angedeutet sind, für alle, die in Verschleierungsabsicht handeln, denn wenn das nicht der Fall ist, helfen Ihnen die ganzen Kontrollbestimmungen nichts.

Jetzt haben Sie den Rechnungshof erwähnt. Das wird auch nichts helfen. Der Rechnungshof wehrt sich mit heutigem Tag gegen dieses Gesetz wieder einmal ganz laut, weil er sagt, wir haben da überhaupt kein Kontrollrecht. Sie haben ja die Wirt­schaftsprüfer nur zu irgendetwas verpflichtet, aber wenn Sie keine Strafbestimmungen für Wirtschaftsprüfer, die in Verschleierungs- und Schädigungsabsicht handeln, vorsehen, dann bleibt das an der Stelle eine große Lücke. Warum soll in Österreich nicht möglich sein, was in Deutschland möglich ist? (Beifall bei den Grünen.)

Das Gleiche haben wir bei der konsolidierten Spendenausweispflicht. Wir haben jetzt einen Parteibegriff. Sie haben immer so getan: Bund, Länder, Gemeinden! Jetzt ist alles dabei, alle sind verpflichtet. – Ja, nur für sich! Das Ganze sucht seinen Sinn vor allem dort, dass diese Spendenlisten konsolidiert werden müssen. Jetzt wäre es theoretisch möglich, dass man über alle Gemeindegruppen in Österreich oder von mir


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