Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 142

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Es wurde auch genau erklärt, warum es eine Verkabelung in dieser Größenordnung gar nicht geben kann – nämlich: weil die Technologie nicht so ausgereift ist. Es steht in den Stellungnahmen, Herr Abgeordneter – das haben Sie verschwiegen –, dass die Kompetenz in der Region liegt, dass dort entschieden wird, auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die in die Entscheidungen mit eingebunden sind.

Da man zu keinen neuen Erkenntnissen kam, wurde die Zustimmung zur Kenntnis­nahme mehrheitlich angenommen. Auch das war vollkommen korrekt. Auch das ist Demokratieverständnis: zu akzeptieren, dass es eben Entscheidungen gibt, die mehrheitlich gefasst werden! Auch die müssen Sie dann zur Kenntnis nehmen.

Ganz kurz auch noch zur Bürgerinitiative 37, „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung“, mit 106 000 Zustimmungen oder sogar mehr. Diese „elektronische“ Bürgerinitiative ist eine der erfolgreichsten (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber) – oder die erfolgreichste, das ist vollkommen richtig –, seit die E-Voting-Möglichkeit gegeben ist.

Es wurde sorgsam damit umgegangen. Schauen Sie sich doch diese Stellungnahmen an! Auch da sind sie sehr eindeutig und besagen, dass eine Umsetzung einer EU-Richtlinie notwendig war, da ansonsten enorme Strafzahlungen in Millionenhöhe zu leisten wären, wenn es nicht dazu gekommen wäre. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission bereits die Ausarbeitung und Vorlage eines Vor­schlags zur Abänderung angekündigt hat.

Es wird dieses Thema auch im Ausschuss weiterdiskutiert werden. Der zuständige Expertenausschuss, das Expertengremium schlechthin, das ist der Justizausschuss! Und da die Stellungnahmen so eindeutig sind, diese Vorratsdatenspeicherung auch sehr kritisch betrachtet wurde, ist dieses Thema im Justizausschuss natürlich sehr gut aufgehoben.

Ein Hearing! – und da muss man die Frage stellen: Was bedeutet ein Hearing im Petitionsausschuss? Wir haben dort nicht die Fachthemen abzuhandeln, sondern da geht es uns darum, uns eine Meinung zu bilden. Die Abgeordneten des Ausschusses bilden sich eine Meinung darüber, wie sie mit den Bürgeranliegen weiter vorgehen. Diese Meinungsbildung kann durch Stellungnahmen passieren oder eben auch durch Hearings. In diesem Fall waren die Stellungnahmen so eindeutig, dass ein Hearing in dieser Art, um Abgeordnete zu überzeugen, gar nicht notwendig war. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Jetzt ist dieses Thema, das ein wirklich wichtiges ist, in dem Ausschuss, wo es hingehört, einige Monate früher, als es durch ein Hearing im Petitionsausschuss mög­lich gewesen wäre. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das haben andere Ministerien auch gemacht, nicht nur das Justizministerium!) Und ein öffentliches Hearing im Petitions­ausschuss ist geschäftsordnungsmäßig gar nicht möglich, Herr Abgeordneter. Also wenn wir da etwas erreichen wollen, müssen wir gemeinsam weiter daran arbeiten und uns entschließen, auch die Möglichkeit dieser Anhörung, dieses Hearings im Petitionsausschuss neu aufzustellen. Dazu bin ich gerne bereit. Da können wir uns natürlich gerne wieder zusammensetzen, um im Sinne der direkten Demokratie etwas weiterzubringen.

Ich denke, das war bisher so und wird auch in Zukunft so sein. Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)

14.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


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