Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 199

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Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart Christian,

Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Kaufmann-Bruckberger, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Korun;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pirklhuber;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stefan, Steinhauser, Strache;

Tadler Erich;

Unterreiner;

Van der Bellen, Venier, Vilimsky, Vock;

Walser, Windbüchler-Souschill;

Zanger, Zinggl.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den An­trag des Verfassungsausschusses in 1881 der Beilagen im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die bulgarische, dänische, englische, estni­sche, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsver­trages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bun­desministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen.

Ich gehe daher so vor. Die Vorgehensweise ist bekannt.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die besondere Kundmachung des gegenständ­lichen Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG stimmen, „Ja“-Stimmzettel, also die grauen Stimmenzettel, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel, das sind die rosafarbenen, in die Urne zu werfen.

Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen. – Bitte.

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