Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane;
Deimek, Dolinschek, Doppler;
Fichtenbauer;
Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;
Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart Christian,
Hübner Johannes;
Jannach, Jury;
Kaufmann-Bruckberger, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Korun;
Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;
Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;
Neubauer Werner;
Öllinger;
Pirklhuber;
Riemer, Rosenkranz;
Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stefan, Steinhauser, Strache;
Tadler Erich;
Unterreiner;
Van der Bellen, Venier, Vilimsky, Vock;
Walser, Windbüchler-Souschill;
Zanger, Zinggl.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses in 1881 der Beilagen im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.
Ich gehe daher so vor. Die Vorgehensweise ist bekannt.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die besondere Kundmachung des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG stimmen, „Ja“-Stimmzettel, also die grauen Stimmenzettel, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel, das sind die rosafarbenen, in die Urne zu werfen.
Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.
Ich bitte nunmehr die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen. – Bitte.
*****
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite