Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 251

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Beide Regelungen schaffen Verbesserungen, die alle Parteien im Hohen Haus unter­stützen, da sie einen wichtigen Beitrag darstellen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dona­bauer. – Bitte.

 


22.15.00

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist sicherlich von diesem Rednerpult aus schon Dutzende Male betont worden, dass wir in Österreich ein sehr leistungsstarkes Alters­sicherungssystem haben, wobei die größte Herausforderung jene ist, dass wir im Gro­ßen und Ganzen diese Systematik halten, dass wir sie auch finanzierbar halten.

Die große Aufgabe ist, dass wir auf der anderen Seite auch dafür sorgen, dass wir in unserem Land ausreichend Beschäftigung haben. Ich denke, diese Bundesregierung stellt sich laufend dieser Herausforderung, und wir hoffen, dass wir auch in der nächs­ten Zeit hier gute Entwicklungen haben.

Wir diskutieren die Pensionsanpassung des Jahres 2008. Jede Pensionsanpassung wird mit größter Sorgfalt gemacht, egal, welche Regierung letzten Endes die Verant­wortung trägt. Auch die des Jahres 2008 ist zweifelsfrei sehr gründlich überlegt wor­den, und es ist eben in verschiedenen Stufen angepasst worden.

Nun gibt es eine begleitende Maßnahme aufgrund von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes, weil man bei den Beziehern von Aus­gleichszulagen nur eine Anpassung von 1,7 Prozent deshalb vorgenommen hat, weil es da auch begleitende Einkommen gibt, die anzurechnen sind.

Ich denke, das war wohlüberlegt. Den Einzelrichtsatz für die Ausgleichszahlungen hat man mit 21 €, den Familienrichtsatz mit 29 € angepasst. So weit, so gut.

Nun haben 152 Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht Gebrauch gemacht und ha­ben dies dem Obersten Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, und es wurde gesagt, ja, es gibt da eine sogenannte Nachbesserungspflicht, und dieser wird auch entsprochen. Diese 152 bekommen das, weil sie die Klage eingebracht ha­ben, ab dem Zeitpunkt der Klagseinbringung.

Ich denke, dass diese Sache nun dahingehend enderledigt wird, dass wir für alle ande­ren – Frau Kollegin Lapp hat schon die Größenordnung genannt; es sind 455 000 Be­zieher von Einzelpensionen und, ich glaube, 165 000 Bezieher von Hinterbliebenen­pensionen –, um hier nicht eine weitere Diskussion zu entfachen, diese Anpassung ab 1. Oktober 2012 durchführen.

Rückwirkende Anpassungen – ich weiß, dass es solche Gedanken gibt – machen tat­sächlich wenig Sinn. Sie müssen in diesem Zusammenhang ja auch sehen, dass dies alles eine gewaltige Verwaltungsmaßnahme ist und dass wir Pensionen mit 30, 50, 80, 100, 200 € haben. Wenn wir jetzt die Nachbesserung ab 1. Oktober 2012 mit 1,1 Prozent machen, dann rechnen Sie sich aus, was das im Einzelfall bei 80,100 oder 200 € bedeuten würde. Da wäre der Aufwand größer als das, was die Leute letztlich herausbekämen, weil das ja Auswirkungen auch auf viele andere Begleitleistungen hat.

Ich denke, das ist ein ganz korrekter Vorschlag. Im Jahr 2012 wird er uns 9 Millionen € kosten, und er wird in Zukunft, also für das Jahr 2013, mit 37 Millionen € veranschlagt, und dieses Geld wird bereitgestellt werden.

Ich hoffe, dass damit diese Sache entsprechend geregelt ist, sodass Sie auch in Zu­kunft bei der Pensionszuerkennung den Anlassfall des Alters, der langen Versiche­rungszeit und auch der Gesundheitsbezogenheit in umfassendem Maße wahrnehmen


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