Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 105

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 4 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


13.27.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht wieder einmal um ein heißes Eisen, nämlich um die Prob­leme, die mit der Anwendung von Pestiziden aus der Gruppe der glyphosathältigen Produkte zusammenhängen. (Der Redner stellt eine grüne Sprühflasche mit der Aufschrift „Gebrauchsfertig – Roundup Alphee – Unkrautfrei“ vor sich auf das Rednerpult.)

Ich habe mich bei diesem Punkt zu Wort melden müssen, Herr Bundesminister Stöger, weil im Unterschied zum Tierärztekammergesetz, das ein ausgezeichnetes Beispiel für guten Parlamentarismus war, hier leider das Gegenteil der Fall ist. Sie wollen unseren Entschließungsantrag dem bestehenden Unterausschuss des Landwirtschaftsaus­schus­ses zuweisen. Diese Vorgangsweise können wir Grüne überhaupt nicht ver­stehen, denn – und der Herr Präsident hat ja den Titel deutlich und klar vorgelesen – es geht darum, dass die Aufnahme von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln durch Lebensmittel und Trinkwasser das Thema ist. Dafür ist ausschließlich der Gesund­heitsminister zuständig und nicht der Landwirtschaftsminister.

Das ist bitte auch ein Teil des Antrags. Daher verstehe ich die Regierungsfraktionen nicht, dass sie einen Antrag, von dem eindeutig drei Punkte – gut, so genau muss man es sich anschauen –, also eindeutig zwei Punkte in Ihre Zuständigkeit fallen, dem Landwirtschaftsausschuss zuweisen. Ich lese jetzt ganz konkret vor, was der Antrag will:

„2. ein Screening auf Rückstände an Glyphosat () in Lebensmitteln, insbesondere in Fleisch, Milchprodukten und Eiern durchzuführen zu lassen.

3. Glyphosat () -Rückstände in Lebensmitteln und deren möglichen Summen­belastungen auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse einer Risikobewertung zu unterziehen.“

Das sind zwei dieser Punkte. Das Verbot von Glyphosat liegt nicht in Ihrem Zuständig­keitsbereich, das liegt im Zuständigkeitsbereich des Landwirtschaftsministers, weil das Pflanzenschutzgesetz dort angesiedelt ist. Ein Punkt bei ihm, aber zwei Punkte ein­deutig in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Warum ist dieser Antrag so wichtig? – Weil in den letzten fünf Jahren weltweit in Studien der Einfluss von Glyphosat auf verschiedene Lebewesen, insbesondere auch auf den Menschen untersucht wurde und Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen vorliegen, die eines auf jeden Fall unbedingt erfordern, nämlich eine absolute Vor­sorge­politik. Es laufen derzeit auch neue Zulassungsverfahren in Deutschland. Und es ist derzeit völlig ungeklärt, ob diese Mittel nicht schwerwiegende toxische Wirkungen entfalten und auch schwerwiegende Gefahren für die menschliche Gesundheit darstellen.

Das ist der Grund dafür, warum wir uns mit diesem Thema so intensiv beschäftigen. Man muss wissen, dass die Grenzwerte für diese Pestizide in den importierten Lebensmitteln in den letzten fünf Jahren um mehr als das Hundertfache erhöht wurden.

 


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