Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 24

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Ich möchte mich aber auch bei beiden Verfahrensanwälten sehr herzlich bedanken. Ich glaube, sie haben wirklich eine ausgezeichnete Arbeit geleistet. Wir hätten uns die eine oder andere Diskussion – ich werde dann auf eine solche noch eingehen – ersparen können, denn ich glaube, im Namen doch vieler sagen zu können, dass es Spitzen­juristen sind, die diesen Ausschuss begleitet haben, und es ist eben ihre Aufgabe, danach zu trachten, dass, sowohl was die Auskunftspersonen als auch was die Befragung betrifft, gesetzeskonform vorgegangen wird.

Lassen Sie mich zu der Gesamtzeit ganz kurz auch noch einige Anmerkungen aus organisatorischer Sicht machen! Wir hatten – und es wurde ja vom Vorsitzenden berichtet – bis zum Sommer eine sehr intensive, sehr medienwirksame Diskussion. Die Personen sind medienmäßig ja alle bekannt, trotzdem hat es sich gezeigt, dass es einige Namen gab, die immer wieder genannt wurden beziehungsweise die in den Akten oder bei den einzelnen Themen immer wieder vorgekommen sind, ob es Hochegger war, ob es Rumpold oder Meischberger war, es hat sich dies monatelang durch den Ausschuss gezogen.

Ich glaube aber, man sollte, wenn man die Organisation auch ansprechen möchte, sagen, wir hätten es uns natürlich im Sommer ersparen können, dass man einen Vier-Parteien-Antrag nicht zur Abstimmung bringt. Damit hatten wir ein formales Problem, das eigentlich nicht absehbar war.

Ich möchte für alle, die sich nicht mit dem Parlamentarismus beschäftigen, schon auch ausführen, dass es ein ureigenes Recht der Abgeordneten ist, Anträge zu stellen, und ich habe immer wieder darauf hingewiesen: Die Frage, wie man es wertet, kann man nur beantworten, wenn abgestimmt ist. Man kann nicht von Haus aus sagen: Aha, dieser Antrag kriegt ohnedies keine Mehrheit (Abg. Kopf: Ich lass’ ihn gar nicht zu!), ich lasse ihn nicht zu!, weil das natürlich eine gewisse heikle Situation nicht nur für unseren Ausschuss wäre, sondern wir haben ja hier viele Ausschüsse, und ich möchte nicht wissen, wie man reagieren würde, wenn ich selbst in meiner Funktion als Ob­mann des Innenausschusses einen Antrag, weil ich davon ausgehe, dass er ohnedies keine Mehrheit bekommt, nicht zur Abstimmung zuließe. Da würde hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, wahrscheinlich die Demokratie, der Parlamentarismus, alles in Frage gestellt werden. – So viel nur dazu, damit man diese Problematik versteht.

Der betreffende Antrag war ein Vier-Parteien-Antrag, und ich glaube, mit diesem Problem haben wir sehr lange gekämpft. Wir haben im August dann probiert, das Ganze zu umschiffen. Ich möchte aber auch klar zum Ausdruck bringen, dass man natürlich immer wieder sagen kann, man hat das kleinere Übel in Form eines Fünf-Parteien-Antrages gewählt.

Aber, meine geschätzten Damen und Herren, und vor allem auch liebe Kolleginnen und Kollegen: Angesichts des Alltags im Parlamentarismus, wo unterschiedliche Parteien aufeinander zugehen, wo oft sehr langwierige Verhandlungen zu Gesetzes­materien stattfinden, müsste man eigentlich, ausgehend von Ihrer Bewertung dieses Fünf-Parteien-Antrags, der Logik folgen und dann sagen, es findet überall eine Erpressung statt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das Minderheitsrecht war unterschrieben!) Denn: Ohne dass man sich bewegt, kommt man zu keinem gemeinsamen Kompro­miss. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das Minderheitsrecht für den Ausschuss, Herr Kollege, das war unterschrieben!)

Und das ist nicht nur die Frage, Herr Kollege, eines normalen Gesetzes, vor allem wenn es um Verfassungsgesetze geht. Es ist bekannt, dass man dann oft von Junktim spricht, aber Tatsache ist, dass es, wenn sich fünf Parteien aufeinander zubewegen müssen, irgendeinen Kompromiss geben muss. (Abg. Dr. Pirklhuber: Wir haben einen


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