Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 170

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Und so werden wir beginnen, Schritt für Schritt auch diese Wünsche und Forderungen abzuarbeiten und darüber in Verhandlungen zu treten, wie ein einheitliches Dienst­recht, wie eine neue Besoldung mit höheren Einstiegsgehältern ausschauen kann. Nur – Sie wissen es genauso gut wie ich –: Der Finanzrahmen bis 2016 lässt jetzt nicht zu, dass wir die 200 bis 300 Millionen € aufbringen, und das für einige Jahre aufbringen, und wir diese Besoldung gleich durchführen könnten.

Bei der größten Gruppe, den Lehrerinnen und Lehrern, sind wir mitten in den Ver­handlungen. (Abg. Windholz: Schon wieder!) Und auch da ist es nicht so einfach, dass wir sagen könnten, es gibt „die Lehrer und Lehrerinnen“, sondern es sind auch verschiedene Sparten, die wir hier vereinen müssen, die unterschiedlichste Interessen haben, so wie sich im Allgemeinen alle Berufsgruppen im öffentlichen Dienst bei jeder Novelle wiederfinden sollen.

Daher bin ich dankbar, dass diese Novelle so aussieht, wie sie aussieht, dass sie Ver­schärfungen beinhaltet, technische Veränderungen, Klarstellungen, Zusammenführun­gen, Erleichterungen, und sage ein herzliches Dankeschön allen, die daran beteiligt waren – hier stehen einige –, und allen Bediensteten, die im öffentlichen Dienst tätig sind. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.25

17.25.11

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Entwurf betreffend Dienstrechts-Novelle 2012 in 2052 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1, 3, 4, 5 und 6.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über die Artikel 20 und 21 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesen Teilen ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

 


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