Nach der Unfallstatistik 2012, wonach bei Verkehrsunfällen mit Verunglückten „Ablenkung und Unachtsamkeit“ zB durch Handy am Steuer die Unfallursache Nummer 1 ist, duldet das Problem Handy am Steuer endgültig keinen Aufschub mehr.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, das gravierende Verkehrssicherheitsproblem „Handy am Steuer“ zu entschärfen und in diesem Sinn für die rasche Aufnahme von Handy am Steuer als Delikt ins Führerschein-Vormerksystem zu sorgen.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht eine der Berichterstatterinnen beziehungsweise der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend IVS-Gesetz, samt Titel und Eingang in 2122 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz geändert wird, in 2108 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Heinzl, Dr. Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse zunächst über die im vorher erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.
Die Abgeordneten Heinzl, Dr. Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der die Ziffernbezeichnung der bisherigen Novellierungsanordnung sowie die Einfügung neuer Ziffern 2 und 3 zum Inhalt hat.
Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
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