Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 54

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11.04.19

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir haben gehört, es gibt in diesem Redeblock eine ganze Menge von Anträgen so­wie eine Regierungsvorlage. Ich möchte zuerst auf jene drei Anträge von mir eingehen, die im Ausschuss von den Regierungsparteien abgelehnt wurden. Es geht dabei um die Anträge zur Abschaffung von Volontariaten außer im Bereich der Non-profit-Or­ganisationen beziehungsweise um die Verankerung der Praktikumsentschädigung in den Kollektivverträgen.

Das Problem mit den Volontariaten ist folgendes: Seit wir in Österreich eine intensivere Debatte über die Problematik der Praktika haben – eine Diskussion, die auch auf euro­päischer Ebene stark geführt worden ist –, gehen leider Unternehmen zunehmend da­zu über, eben keine Praktika mehr anzubieten, sondern Volontariate. Und das Problem ist, dass junge Menschen unter dem Titel „Volontariat“ noch weniger Rechtsschutz ha­ben als unter dem Titel „Praktikum“.

Meine Damen und Herren! Ich hatte ja bei der letzten Plenarsitzung schon die Gele­genheit, im Zusammenhang mit Anträgen aus dem Wissenschaftsausschuss sehr aus­führlich über die Problematik der „Generation Praktikum“ zu sprechen, und möchte diesen Punkt deshalb heute eher kurz fassen. Aber betonen muss ich auf jeden Fall, dass ich finde, dass die Debatte nunmehr in die richtige Richtung geht. Es ist in den letzten Jahren wirklich gelungen, bei offenbar Ihnen allen ein Problembewusstsein für dieses Thema der „Generation Praktikum“ zu schaffen, und ich denke, das ist ein guter Erfolg und ein wichtiger Fortschritt.

Nun geht es darum, nach dieser Schaffung des Problembewusstseins auch wirklich ef­fektive Regelungen zu finden, die einerseits verhindern, dass junge Menschen ausge­beutet werden, aber andererseits auch sicherstellen, dass sie qualitativ hohe Einblicke in die berufliche Praxis bekommen können.

Wo es um diese notwendigen neuen Regelungen genau zur Sicherstellung dieser bei­den Punkte geht, sind wir offenbar auch einen Schritt weitergekommen, weil der Herr Minister im Ausschuss uns alle, also alle Fraktionen, zu einer Fachtagung im Ministe­rium zu diesem Thema eingeladen hat, die noch vor dem Sommer stattfinden wird, und ich hoffe, dass wir dort auch wirklich effektive Ergebnisse erzielen können. Wichtig wird es jedenfalls sein, dass die nächste Bundesregierung, die vielleicht im Herbst ihre Ar­beit beginnen wird, an die Erfolge, die wir bei diesem Thema mittlerweile schon erzielt haben, anknüpfen wird. Klar wird sein, dass wir Grüne an diesem Thema dranbleiben und auch ich persönlich mich weiterhin in diese Richtung engagieren werde. (Beifall bei den Grünen.)

Nun zum zweiten Teil dieses großen Themenblocks, nämlich den neuen Angeboten, den Finanzierungsmöglichkeiten bezüglich Fort- und Weiterbildung.

Zuerst möchte ich sagen, dass wir Grüne natürlich diese Innovationen in Richtung Teil­zeit-Bildungskarenz und Facharbeiterstipendium als sehr positiv bewerten und deshalb auch dieser Vorlage zustimmen werden. Möglichkeiten zu schaffen, gering Qualifizier­ten und deshalb auch sehr oft gering Verdienenden eine höhere Qualifizierung und deshalb dann auch ein höheres Einkommen zu bieten, sind auf jeden Fall von uns zu unterstützen. Aber ich muss schon betonen, es ist sozusagen der Ansatz, den wir un­terstützen, denn im Detail gibt es schon ein gravierendes Problem, und zwar geht es dabei um die finanzielle Situation, in der sich der potentiell Ausbildungswillige durch diese beiden Modelle dann befinden wird.

So beträgt etwa das Facharbeiterstipendium 795 € im Monat. Stellen Sie sich vor, ein junger Mann, sagen wir, 25 Jahre alt, Hilfsarbeiter, mit einem Nettoeinkommen von 1 000 € bis 1 100 €, vielleicht geringfügig mehr, lebt in einer Beziehung mit einer klei-


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