Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 127

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Punkt, den wir jetzt debattieren, die Anpassung des gesamten österreichischen Wehr­rechts an dieses neue System der Zweistufigkeit.

Die Änderungen sind von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon im Wesent­lichen genannt worden. Ich möchte noch auf die Anpassungen hinweisen, wo wir auch auf Besonderheiten des militärischen Dienstbetriebes Augenmerk gelegt haben, nämlich die Nachbildung des sogenannten Kommandantenverfahrens. Da wurde recht­lich auf diese wirkliche militärische Dienstbesonderheit eingegangen. Auch Zugangs­regelungen für Frauen in der Miliz wurden adaptiert und sollten in Zukunft deutliche Erleichterungen bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesen umfassenden Änderungen setzen wir gemeinsam den nächsten Baustein für die von mir schon skizzierte große Ver­waltungsreform. Dass diese auch 88 Tage vor der Nationalratswahl so vonstatten­gehen kann, ist nicht selbstverständlich, und das freut uns sehr. Es ist nämlich im größtmöglichen Konsens, mit allen Oppositionsparteien auch einstimmig zu schaffen. Das ist ein erfreuliches Signal und durchaus ermutigend für den österreichischen Parlamentarismus.

Herr Bundesminister, einen letzten Satz noch von mir: Sie haben Ihre Personal­ent­scheidungen jetzt verteidigt, und das vollkommen zu Recht, es hat kein Mensch etwas gegen objektive Personalauswahl – im Gegenteil: Das ist etwas sehr Wichtiges. Wir sollten aber beizeiten noch einmal über den Begriff objektiv und darüber, ob auch wirklich alle eingeladen wurden, reden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.48

14.48.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2523 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Prähauser, Klikovits, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Prähauser, Klikovits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 bis 8 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. Das ist ein­stimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Klikovits, Prähauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Legislativmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wehrdienstreform.

 


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